28.06.2013 10:26 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln)
Neue Verordnung soll Fachkräfte locken
Kurzfassung: Neue Verordnung soll Fachkräfte lockenAb Anfang Juli wird es für Facharbeiter aus Nicht-EU-Ländern einfacher, nach Deutschland einzuwandern. Dann tritt die neue Beschäftigungsverordnung in Kraft. ...
[Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) - 28.06.2013] Neue Verordnung soll Fachkräfte locken
Ab Anfang Juli wird es für Facharbeiter aus Nicht-EU-Ländern einfacher, nach Deutschland einzuwandern. Dann tritt die neue Beschäftigungsverordnung in Kraft. Mit ihr reagiert die Bundesregierung auf Engpässe in Ausbildungsberufen und versucht, Deutschlands Position im globalen Wettbewerb um Fachkräfte zu stärken. Doch einfach wird das nicht, denn auch andere Wirtschafts-Schwergewichte und Schwellenländer machen in puncto Zuwanderung mobil.
Bereits im August 2012 hat es die Bundesregierung Unternehmen mit der "Blauen Karte" leichter gemacht, Akademiker aus Drittstaaten zu rekrutieren. Mit der neuen Beschäftigungsverordnung rücken nun Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung in den Fokus ihrer Bemühungen: Wer in Deutschland arbeiten darf, entscheidet eine sogenannte Positivliste, die all jene Qualifikationen umfasst, für die es zu wenige Fachkräfte am hiesigen Arbeitsmarkt gibt - zum Beispiel Pflegekräfte und MINT-Berufe. Allerdings, so legt es die Verordnung fest, müssen Facharbeiter aus Drittstaaten einen ausländischen Ausbildungsabschluss vorweisen, der mit einer deutschen Berufsausbildung vergleichbar ist. Ob ein Abschluss anerkannt wird oder nicht, entscheiden hierzulande die zuständigen Stellen wie die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern. Da der Zugang zu Informationen über ausländische Berufsbildungssysteme und ausländische Berufsprofile allerdings begrenzt ist, wurde das BQ-Portal geschaffen, das entsprechende Informationen liefert.
Die Neuregelung zum 1. Juli ist ein weiterer Schritt, dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken. Gleichzeitig stärkt die Verordnung die Attraktivität Deutschlands im globalen Wettbewerb mit anderen klassischen und neuen Einwanderungsländern. Doch viele dieser Länder sind ebenfalls dabei, ihre Zuwanderungspraxis zu reformieren, um attraktiver zu werden. So befindet sich beispielsweise die USA mitten in der Vorbereitung eines neuen Zuwanderungsgesetzes. Dieses wird die Zahl der Visa und "Green-Cards" für Absolventen im MINT-Bereich deutlich erhöhen. Auch das Schwellenland Brasilien möchte durch Reformen Fachkräfte des MINT-Bereichs anwerben. Und selbst Japan - ein Land, das traditionell eher von Zuwanderung absieht - strebt danach, Zuwanderungsbarrieren abzubauen, um dem Mangel an medizinischen Fachkräften und Ingenieuren entgegenzuwirken.
Auch deshalb darf Deutschland sein Engagement beim Thema Zuwanderung trotz der sinnvollen neuen Beschäftigungsverordnung nicht reduzieren, sondern muss weiterhin alles dafür tun, für ausländische Fachkräfte attraktiv zu bleiben.
Tarrin Khairi-Taraki
Telefon: 0221 4981-847
Ab Anfang Juli wird es für Facharbeiter aus Nicht-EU-Ländern einfacher, nach Deutschland einzuwandern. Dann tritt die neue Beschäftigungsverordnung in Kraft. Mit ihr reagiert die Bundesregierung auf Engpässe in Ausbildungsberufen und versucht, Deutschlands Position im globalen Wettbewerb um Fachkräfte zu stärken. Doch einfach wird das nicht, denn auch andere Wirtschafts-Schwergewichte und Schwellenländer machen in puncto Zuwanderung mobil.
Bereits im August 2012 hat es die Bundesregierung Unternehmen mit der "Blauen Karte" leichter gemacht, Akademiker aus Drittstaaten zu rekrutieren. Mit der neuen Beschäftigungsverordnung rücken nun Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung in den Fokus ihrer Bemühungen: Wer in Deutschland arbeiten darf, entscheidet eine sogenannte Positivliste, die all jene Qualifikationen umfasst, für die es zu wenige Fachkräfte am hiesigen Arbeitsmarkt gibt - zum Beispiel Pflegekräfte und MINT-Berufe. Allerdings, so legt es die Verordnung fest, müssen Facharbeiter aus Drittstaaten einen ausländischen Ausbildungsabschluss vorweisen, der mit einer deutschen Berufsausbildung vergleichbar ist. Ob ein Abschluss anerkannt wird oder nicht, entscheiden hierzulande die zuständigen Stellen wie die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern. Da der Zugang zu Informationen über ausländische Berufsbildungssysteme und ausländische Berufsprofile allerdings begrenzt ist, wurde das BQ-Portal geschaffen, das entsprechende Informationen liefert.
Die Neuregelung zum 1. Juli ist ein weiterer Schritt, dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken. Gleichzeitig stärkt die Verordnung die Attraktivität Deutschlands im globalen Wettbewerb mit anderen klassischen und neuen Einwanderungsländern. Doch viele dieser Länder sind ebenfalls dabei, ihre Zuwanderungspraxis zu reformieren, um attraktiver zu werden. So befindet sich beispielsweise die USA mitten in der Vorbereitung eines neuen Zuwanderungsgesetzes. Dieses wird die Zahl der Visa und "Green-Cards" für Absolventen im MINT-Bereich deutlich erhöhen. Auch das Schwellenland Brasilien möchte durch Reformen Fachkräfte des MINT-Bereichs anwerben. Und selbst Japan - ein Land, das traditionell eher von Zuwanderung absieht - strebt danach, Zuwanderungsbarrieren abzubauen, um dem Mangel an medizinischen Fachkräften und Ingenieuren entgegenzuwirken.
Auch deshalb darf Deutschland sein Engagement beim Thema Zuwanderung trotz der sinnvollen neuen Beschäftigungsverordnung nicht reduzieren, sondern muss weiterhin alles dafür tun, für ausländische Fachkräfte attraktiv zu bleiben.
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