05.07.2013 15:33 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Doppelte Staatsbürgerschaft zulassen
Kurzfassung: Doppelte Staatsbürgerschaft zulassenDie Länder setzen sich in einem heute beschlossenen Gesetzentwurf für die Zulassung der Mehrstaatigkeit in Deutschland ein. Hierzu wollen sie den geltenden Grund ...
[Bundesrat - 05.07.2013] Doppelte Staatsbürgerschaft zulassen
Die Länder setzen sich in einem heute beschlossenen Gesetzentwurf für die Zulassung der Mehrstaatigkeit in Deutschland ein. Hierzu wollen sie den geltenden Grundsatz aufheben, nach dem Einbürgerungswillige im Fall des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen. Damit entfiele zudem die Legitimation für die sogenannte Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht.
An die Stelle des geltenden restriktiven Grundsatzes will der Bundesrat eine Regelung setzen, die den Anforderungen einer Einwanderungsgesellschaft besser entspricht.
In einer begleitenden Entschließung stellt er zudem fest, dass das Staatsangehörigkeitsgesetz aus seiner Sicht allgemein dringend reformbedürftig ist. Es seien über die im Gesetzentwurf genannten Änderungen weitere Reformschritte erforderlich, um ein modernes, praktikables und einbürgerungsfreundliches Staatsangehörigkeitsrecht zu gewährleisten.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
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Telefon: 030 18 9100-170
Fax: 030 18 9100-198
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Verantwortlich: Camilla Linke
Die Länder setzen sich in einem heute beschlossenen Gesetzentwurf für die Zulassung der Mehrstaatigkeit in Deutschland ein. Hierzu wollen sie den geltenden Grundsatz aufheben, nach dem Einbürgerungswillige im Fall des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen. Damit entfiele zudem die Legitimation für die sogenannte Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht.
An die Stelle des geltenden restriktiven Grundsatzes will der Bundesrat eine Regelung setzen, die den Anforderungen einer Einwanderungsgesellschaft besser entspricht.
In einer begleitenden Entschließung stellt er zudem fest, dass das Staatsangehörigkeitsgesetz aus seiner Sicht allgemein dringend reformbedürftig ist. Es seien über die im Gesetzentwurf genannten Änderungen weitere Reformschritte erforderlich, um ein modernes, praktikables und einbürgerungsfreundliches Staatsangehörigkeitsrecht zu gewährleisten.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
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