05.07.2013 16:26 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Gleiche Rechte für Lebenspartner
Kurzfassung: Gleiche Rechte für LebenspartnerDie Länder haben heute dem Gesetz zugestimmt, das das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting umsetzt. Die neue Regelung stellt sicher, d ...
[Bundesrat - 05.07.2013] Gleiche Rechte für Lebenspartner
Die Länder haben heute dem Gesetz zugestimmt, das das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting umsetzt. Die neue Regelung stellt sicher, dass Verheiratete und eingetragene Lebenspartner künftig bei der Einkommensteuer gleich zu behandeln sind. Die Vorschriften sind für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle rückwirkend ab dem Jahr 2001 - dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes - anzuwenden. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Verkündung zugeleitet werden.
In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat, dass sich das Gesetz allein auf die Umsetzung der Verfassungsgerichtsentscheidung im Einkommensteuergesetz beschränkt. Er hält auch eine Anpassung derjenigen steuerrechtlichen Vorschriften für erforderlich, die in direktem Zusammenhang mit der Einkommensteuer stehen, auf die sich die Entscheidung des Gerichts übertragen lässt. Zudem sei auch das gesamte Adoptionsrecht diskriminierungsfrei auszugestalten, wobei stets das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen müsse.
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Verantwortlich: Camilla Linke
Die Länder haben heute dem Gesetz zugestimmt, das das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting umsetzt. Die neue Regelung stellt sicher, dass Verheiratete und eingetragene Lebenspartner künftig bei der Einkommensteuer gleich zu behandeln sind. Die Vorschriften sind für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle rückwirkend ab dem Jahr 2001 - dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes - anzuwenden. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Verkündung zugeleitet werden.
In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat, dass sich das Gesetz allein auf die Umsetzung der Verfassungsgerichtsentscheidung im Einkommensteuergesetz beschränkt. Er hält auch eine Anpassung derjenigen steuerrechtlichen Vorschriften für erforderlich, die in direktem Zusammenhang mit der Einkommensteuer stehen, auf die sich die Entscheidung des Gerichts übertragen lässt. Zudem sei auch das gesamte Adoptionsrecht diskriminierungsfrei auszugestalten, wobei stets das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen müsse.
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