17.07.2013 15:17 Uhr in Gesellschaft & Familie von SPD
Gesche Joost: Das Internet als freies und offenes Medium erhalten
Kurzfassung: Gesche Joost: Das Internet als freies und offenes Medium erhaltenIn einem Gastbeitrag für das Online-Portal spd.de schreibt Gesche Joost, im Kompetenzteam von Peer Steinbrück zuständig für Vernetz ...
[SPD - 17.07.2013] Gesche Joost: Das Internet als freies und offenes Medium erhalten
In einem Gastbeitrag für das Online-Portal spd.de schreibt Gesche Joost, im Kompetenzteam von Peer Steinbrück zuständig für Vernetzte Gesellschaft und Netzpolitik, warum der noch inoffizielle Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Neuregelung des digitalen Binnenmarktes unzureichend ist und die Netzneutralität gesetzlich verankert werden muss.
Der bekannt gewordene Entwurf der EU-Kommissarin Neelie Kroes zum digitalen Binnenmarkt ist eine Mogelpackung. Zwar ist das Vorhaben, die Roaming-Gebühren abzuschaffen, ein gutes und wichtiges Signal für den gemeinsamen Kommunikationsraum Europa. Noch viel drängender ist es aber, europaweit Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit gesetzlich zu verankern. Wir müssen den Charakter des Internets als freies und offenes Medium erhalten und sichern. Voraussetzung dafür ist die Gewährleistung von Netzneutralität, also die grundsätzliche Gleichbehandlung aller Datenpakete im Internet, die nicht aufgrund von Inhalt, Dienst, Anwendung, Herkunft oder Ziel diskriminiert werden dürfen.
Eine solche gesetzliche Verankerung der Netzneutralität hat die EU-Kommissarin Neelie Kroes auch immer wieder vollmundig angekündigt. (…) Ihr nun kursierender Vorschlag sichert aber nicht die Internetfreiheit, sondern bedeutet die faktische Abschaffung von Netzneutralität. Netzneutralität wird mit diesem Entwurf lediglich definiert als die Freiheit der Nutzer, "Informationen und Inhalte zu erlangen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste ihrer Wahl zu nutzen". Diese Definition ist völlig unzureichend (…).
Ich appelliere an die EU-Kommission, diesen Verordnungsentwurf für den digitalen Binnenmarkt grundlegend zu überarbeiten. Sie muss einen Vorschlag mit einer klaren gesetzlichen Absicherung der Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit vorlegen, der das freie und offene Internet bewahren hilft. Die vergangenen Jahre haben überdeutlich gezeigt, dass pures Marktvertrauen nicht ausreicht und dass Fehlentwicklungen nur sehr schwer korrigiert werden können. Wir brauchen eine durchsetzungsstarke europaweite gesetzliche Verankerung dieses Grundsatzes. Ich setze auf das Europäische Parlament, das ja bereits mehrfach eine solche gesetzliche Absicherung eingefordert hat.
SPD Bundesgeschäftsstelle
Wilhelmstraße 141
10963 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 25991 0
Telefax: 030 28090-507
Mail: pressestelle@spd.de
URL: http://www.spd.de
In einem Gastbeitrag für das Online-Portal spd.de schreibt Gesche Joost, im Kompetenzteam von Peer Steinbrück zuständig für Vernetzte Gesellschaft und Netzpolitik, warum der noch inoffizielle Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Neuregelung des digitalen Binnenmarktes unzureichend ist und die Netzneutralität gesetzlich verankert werden muss.
Der bekannt gewordene Entwurf der EU-Kommissarin Neelie Kroes zum digitalen Binnenmarkt ist eine Mogelpackung. Zwar ist das Vorhaben, die Roaming-Gebühren abzuschaffen, ein gutes und wichtiges Signal für den gemeinsamen Kommunikationsraum Europa. Noch viel drängender ist es aber, europaweit Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit gesetzlich zu verankern. Wir müssen den Charakter des Internets als freies und offenes Medium erhalten und sichern. Voraussetzung dafür ist die Gewährleistung von Netzneutralität, also die grundsätzliche Gleichbehandlung aller Datenpakete im Internet, die nicht aufgrund von Inhalt, Dienst, Anwendung, Herkunft oder Ziel diskriminiert werden dürfen.
Eine solche gesetzliche Verankerung der Netzneutralität hat die EU-Kommissarin Neelie Kroes auch immer wieder vollmundig angekündigt. (…) Ihr nun kursierender Vorschlag sichert aber nicht die Internetfreiheit, sondern bedeutet die faktische Abschaffung von Netzneutralität. Netzneutralität wird mit diesem Entwurf lediglich definiert als die Freiheit der Nutzer, "Informationen und Inhalte zu erlangen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste ihrer Wahl zu nutzen". Diese Definition ist völlig unzureichend (…).
Ich appelliere an die EU-Kommission, diesen Verordnungsentwurf für den digitalen Binnenmarkt grundlegend zu überarbeiten. Sie muss einen Vorschlag mit einer klaren gesetzlichen Absicherung der Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit vorlegen, der das freie und offene Internet bewahren hilft. Die vergangenen Jahre haben überdeutlich gezeigt, dass pures Marktvertrauen nicht ausreicht und dass Fehlentwicklungen nur sehr schwer korrigiert werden können. Wir brauchen eine durchsetzungsstarke europaweite gesetzliche Verankerung dieses Grundsatzes. Ich setze auf das Europäische Parlament, das ja bereits mehrfach eine solche gesetzliche Absicherung eingefordert hat.
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