30.07.2013 14:30 Uhr in Computer & Internet von UIMC

UIMC: Der sichere Hafen ist gesperrt – Der konzerninterne Datentransfer ist in Folge von PRISM nun erschwert

Kurzfassung: UIMC: Der sichere Hafen ist gesperrt - Der konzerninterne Datentransfer ist in Folge von PRISM nun erschwert[Wuppertal, Saarbrücken] Es ist heute allgemein üblich, dass die Datenverarbeitung globali ...
[UIMC - 30.07.2013] UIMC: Der sichere Hafen ist gesperrt - Der konzerninterne Datentransfer ist in Folge von PRISM nun erschwert

[Wuppertal, Saarbrücken] Es ist heute allgemein üblich, dass die Datenverarbeitung globalisiert wird. Ob nun innerhalb eines Konzerns oder mit Hilfe von zunehmend weltweit organisierten Dienstleistern, die den Unternehmen Support im "follow the sun"-Prinzip anbieten. Die erforderliche Genehmigung für einen Datentransfer ins außereuropäische Ausland wollen die Datenschutz-Aufsichtsbehörden in Folge des PRISM-Skandals aber vorerst nicht mehr erteilen, was für viele Unternehmen ein z. T. massives Compliance-Risiko darstellen kann.
In vielen (globalen) Konzernen werden Matrix-Organisationen etabliert, IT-Systeme durch spezialisierte Dienstleister rund um die Uhr gewartet oder konzernweite Telefonverzeichnisse erstellt. Aber auch die Vermarktung der Produkte findet zunehmend global statt, so dass auch das Customer-Relationsship-Management (CRM) weltweit im Unternehmensverbund realisiert wird. All dies hat zur Folge, dass personenbezogene Daten auch für andere (rechtlich selbständige) Firmen zugänglich sind.
Im Rahmen des Datenschutzes ist es ausschließlich dann zulässig, personenbezogene Daten (ob über Kunden oder Mitarbeiter) zu übermitteln, wenn hierfür sowohl eine Rechtsgrundlage als auch ein "angemessenes Schutzniveau" beim Empfänger vorliegt. Dies gilt explizit auch für die Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaft eines Unternehmens, da ein solcher Datentransfer rechtlich nicht privilegiert wird (kein sog. Konzernprivileg).
Sofern ein solcher Datentransfer an ein Unternehmen außerhalb von Deutschland und der EU stattfindet (wie beispielsweise aus den USA), sind durch das datenübermittelnde Unternehmen zusätzliche Vorgaben zu beachten, da in den USA kein, im Vergleich zum deutschen oder europäischen Datenschutz, ausreichendes Niveau existiert. So musste sich beispielsweise das datenempfangende Unternehmen in den USA dem "Safe-Harvor-Abkommen" unterwerfen oder sog. EU-Standardvertragsklauseln abgeschlossen werden. Sobald eines dieser beiden Anforderungen erfüllt wurde, konnte die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde eine Genehmigung der Datenübermittlung erteilen.
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben angesichts des Skandals um die umfassende Spionage durch die USA mittels dem Spähprogramm PRISM bekanntgegeben, vorerst keine Genehmigungen mehr für Unternehmen auf Basis des Safe-Harbor-Abkommens zu erteilen. Auch sollen sämtliche einschlägigen Datentransfers auf Grundlage der Standardklauseln geprüft und ggf. ausgesetzt werden.
Somit ist es aktuell kaum möglich, dass deutsche Unternehmen die Daten mit amerikanischen Konzern-Müttern auszutauschen (und sei es nur das Konzern-Telefonbuch), den Support im "Follow-the-Sun"-Prinzip mit ausländischen Dienstleistern zu organisieren oder günstige Cloud-Dienste von Nicht-EU-Anbietern zu nutzen. Vielmehr müssen diese Rahmenbedingungen und die damit verbundenen (prozessualen, finanziellen und personellen) Risiken entsprechend berücksichtigt werden. Dies gilt für internationale Prozesse, IT-Systeme, Vertragsverhältnisse und auch Projekte. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte sollte hierbei stets der erste Ansprechpartner sein, um in diesem Falle eine pragmatische Lösung zu finden.
Daher ist die UIMC der Auffassung, dass der Datenschutz in die Verhandlungen zwischen der EU und den USA zum Freihandelsabkommen aufgenommen werden sollte. Andernfalls weder eine sinnvolle Lösung für Unternehmen noch eine angemessene Lösung zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gefunden werden.

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UIMC Die UIMC DR. VOSSBEIN GmbH & Co KG, gegründet 1997, hat die damals seit über 10 Jahren laufenden Beratungsgeschäfte der Partner und Gesellschafter Dr. Reinhard Voßbein, Professor für Wirtschaftsinformatik und Dr. Jörn Voßbein in einer Beratungsgesellschaft vereint. Seit 1999 ist Dr. Heiko Haaz, der schwerpunktmäßig den Datenschutz betreut, als dritter Partner zur UIMC gestoßen.Kerngebiete ihrer Arbeit sind die IT-Sicherheit und der Datenschutz. Sie kann beachtliche Referenzen von Institutionen aus einer Vielzahl von Wirtschaftszweigen sowie Behörden aufweisen und hat eine umfangreiche Projekt- und Betreuungserfahrung, auch international. Felder, auf denen ihre Erfahrungen branchenführend sind.Ihr Leistungsspektrum/Produktprogramm unterscheidet sich von dem anderer Beratungsunternehmen: Sie setzt ein toolgestütztes Analyse- und Konzeptionierungssystem mit einer wissensbasierten Expertensystem-Komponente in Form einer Shell ein, das ständig ausgebaut und ergänzt wird. Dieses ermöglicht die rationelle und kostengünstige Analyse betriebswirtschaftlicher sowie IT-sicherheits- und datenschutzspezifischer Kern- und Teilgebiete sowie die Berichterstattung und Konzeptionserstellung, womit Rationalisierungs- und Effizienzvorteile für ihre Kunden generiert werden. Im Verlaufe der Zeit wurden eine Vielzahl von individuellen Füllungen für diese Shell erarbeitet und in diese eingebracht. Firmenindividuelle Füllungen sind konzeptionell vorgesehen und auf der Basis der Struktur des Tools komplikationslos zu realisieren.Sie führt Workshops, Schulungen sowie Fortbildungsmaßnahmen auf den Sektoren IT-Sicherheit und Datenschutz mit ihrer Marke UIMCollege auch als Inhouse-Veranstaltungen durch.
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