01.08.2013 16:03 Uhr in Gesellschaft & Familie von CSU
Berliner Kammergericht: Dobrindt hat recht
Kurzfassung: Berliner Kammergericht: Dobrindt hat rechtJetzt steht endgültig fest: CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt hat recht mit seiner Darstellung, dass die Grünen das Ehegattensplitting abschaffen woll ...
[CSU - 01.08.2013] Berliner Kammergericht: Dobrindt hat recht
Jetzt steht endgültig fest: CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt hat recht mit seiner Darstellung, dass die Grünen das Ehegattensplitting abschaffen wollen. Die Grünen sind mit ihrem Versuch gescheitert, dem CSU-Generalsekretär diese ihnen unliebsame Äußerung gerichtlich verbieten zu lassen.
Bereits das Berliner Landgericht hatte am 04.06.2013 geurteilt, dass Alexander Dobrindt recht hat. Denn es sei eine "wahre Tatsache", dass die Grünen das Ehegattensplitting abschaffen wollen.
Nun hat das Berliner Kammergericht die Beschwerde der Grünen gegen diese Entscheidung zurückgewiesen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Zur Begründung heißt es unter anderem:
"Die streitgegenständliche Äußerung ist, was den Tatsachenanteil angeht, im Kern wahr, wie das Landgericht zu Recht annimmt. Denn nach dem von der Antragstellerin als Anlage 1 eingereichten Beschluss der 35. Ordentlichen Bundesdelegiertenkonferenz zum Bundestagswahlprogramm soll das Ehegattensplitting abgeschafft werden. Dies führt auch nach Darstellung der Antragstellerin zum Verlust eines Vorteils von 3.461 Euro."
Dazu erklärt der CSU-Generalsekretär: "Die Grünen sind kläglich gescheitert mit ihrem Versuch, sich vor der politischen Auseinandersetzung zu drücken und die CSU mit juristischen Tricks mundtot zu machen. Trittin und Co sind jetzt auch vor Gericht baden gegangen."
CSU Landesleitung
Franz Josef Strauß-Haus, Nymphenburger Str. 64
80335 München
Telefon: 0 89 12 43 0
Telefax: 0 89 12 43- 299
Mail: landesleitung@csu-bayern.de
URL: http://www.csu.de
Jetzt steht endgültig fest: CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt hat recht mit seiner Darstellung, dass die Grünen das Ehegattensplitting abschaffen wollen. Die Grünen sind mit ihrem Versuch gescheitert, dem CSU-Generalsekretär diese ihnen unliebsame Äußerung gerichtlich verbieten zu lassen.
Bereits das Berliner Landgericht hatte am 04.06.2013 geurteilt, dass Alexander Dobrindt recht hat. Denn es sei eine "wahre Tatsache", dass die Grünen das Ehegattensplitting abschaffen wollen.
Nun hat das Berliner Kammergericht die Beschwerde der Grünen gegen diese Entscheidung zurückgewiesen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Zur Begründung heißt es unter anderem:
"Die streitgegenständliche Äußerung ist, was den Tatsachenanteil angeht, im Kern wahr, wie das Landgericht zu Recht annimmt. Denn nach dem von der Antragstellerin als Anlage 1 eingereichten Beschluss der 35. Ordentlichen Bundesdelegiertenkonferenz zum Bundestagswahlprogramm soll das Ehegattensplitting abgeschafft werden. Dies führt auch nach Darstellung der Antragstellerin zum Verlust eines Vorteils von 3.461 Euro."
Dazu erklärt der CSU-Generalsekretär: "Die Grünen sind kläglich gescheitert mit ihrem Versuch, sich vor der politischen Auseinandersetzung zu drücken und die CSU mit juristischen Tricks mundtot zu machen. Trittin und Co sind jetzt auch vor Gericht baden gegangen."
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