14.08.2013 10:55 Uhr in Gesellschaft & Familie und in Handel & Dienstleistungen von Rolfes Immobilien
Mit Immobilien Steuern sparen
Immobilienexperte Hans-Georg Rolfes gibt praktische Tipps für HauseigentümerKurzfassung: Um den Wert von Immobilien zu erhalten, müssen sie in Stand gehalten werden. Neben den laufenden Betriebskosten stehen immer wieder größere Renovierungsarbeiten an, zu denen Hausbesitzer verpflichtet sind. Auf der anderen Seite haben Eigentümer die Möglichkeit, einige Kosten steuervergünstigt geltend zu machen. Immobilienexperte Hans-Georg Rolfes nennt die drei wichtigsten Tipps.
[Rolfes Immobilien - 14.08.2013] Um den Wert von Immobilien zu erhalten, müssen sie in Stand gehalten werden. Neben den laufenden Betriebskosten stehen immer wieder größere Renovierungsarbeiten an, zu denen Hausbesitzer verpflichtet sind. Auf der anderen Seite haben Eigentümer die Möglichkeit, einige Kosten steuervergünstigt geltend zu machen. Immobilienexperte Hans-Georg Rolfes nennt die drei wichtigsten Tipps.
Kosten steuerlich absetzen
Bei Bau- oder Renovierungsmaßnahmen können 20 Prozent der Handwerker-Rechnungen mit einem Maximalbetrag von 1.200 Euro abgesetzt werden. Insgesamt können Sie so jährlich bis zu 6.000 Euro beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie von Reinigungsunternehmen oder Hausmeisterbetrieben können bis zu 800 Euro steuermindernd eingereicht werden.
Immobilienwert aktualisieren
Sie haben gehört, dass in Ihrer Nähe eine neue Umgehungstraße gebaut oder ein neues Gewerbegebiet erschlossen wird? Dies könnten Faktoren sein, die den Wert Ihrer Immobilie mindern. In diesem Fall sollten Sie den Wert Ihres Hauses von einem Sachverständigen neu bewerten lassen und gegebenenfalls die Grundsteuer vom Finanzamt neu berechnen lassen.
Grundsteuer bei Mietleerstand mindern
Bleiben die Mieteinnahmen aus, können Vermieter diese Verluste ebenfalls steuerlich geltend machen. Stehen beispielsweise mehr als 50 Prozent der Wohnungen leer, reduziert sich die Grundsteuer um ein Viertel. Bei einem kompletten Leerstand wird nur die Hälfte der Grundsteuer fällig. Voraussetzung ist allerdings, dass die Vermieter den Leerstand nicht selbst verursacht und anhand der Werbekosten ihre Vermarktungsbemühungen ausreichend dokumentiert haben.
Weitere Informationen zum Unternehmen sowie zu den Themen "Immobilienmakler Erfstadt", "Immobilienmakler Kerpen" und "Immobilienmakler Elsdorf" erhalten Sie unter www.immo-rolfes.de.
Kosten steuerlich absetzen
Bei Bau- oder Renovierungsmaßnahmen können 20 Prozent der Handwerker-Rechnungen mit einem Maximalbetrag von 1.200 Euro abgesetzt werden. Insgesamt können Sie so jährlich bis zu 6.000 Euro beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie von Reinigungsunternehmen oder Hausmeisterbetrieben können bis zu 800 Euro steuermindernd eingereicht werden.
Immobilienwert aktualisieren
Sie haben gehört, dass in Ihrer Nähe eine neue Umgehungstraße gebaut oder ein neues Gewerbegebiet erschlossen wird? Dies könnten Faktoren sein, die den Wert Ihrer Immobilie mindern. In diesem Fall sollten Sie den Wert Ihres Hauses von einem Sachverständigen neu bewerten lassen und gegebenenfalls die Grundsteuer vom Finanzamt neu berechnen lassen.
Grundsteuer bei Mietleerstand mindern
Bleiben die Mieteinnahmen aus, können Vermieter diese Verluste ebenfalls steuerlich geltend machen. Stehen beispielsweise mehr als 50 Prozent der Wohnungen leer, reduziert sich die Grundsteuer um ein Viertel. Bei einem kompletten Leerstand wird nur die Hälfte der Grundsteuer fällig. Voraussetzung ist allerdings, dass die Vermieter den Leerstand nicht selbst verursacht und anhand der Werbekosten ihre Vermarktungsbemühungen ausreichend dokumentiert haben.
Weitere Informationen zum Unternehmen sowie zu den Themen "Immobilienmakler Erfstadt", "Immobilienmakler Kerpen" und "Immobilienmakler Elsdorf" erhalten Sie unter www.immo-rolfes.de.
Weitere Informationen
Rolfes Immobilien, Herr Hans-Georg Rolfes
Schlehdornweg 1, 50127 Bergheim, Deutschland
Tel.: 02271 / 92051; http://www.immo-rolfes.de
Schlehdornweg 1, 50127 Bergheim, Deutschland
Tel.: 02271 / 92051; http://www.immo-rolfes.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
18.12.2013 Der gläserne Hausverwalter
21.11.2013 Ist Ihre Immobilie fit für den Winter?
01.10.2013 Sie haben ein Haus zu verkaufen?
20.09.2013 Hauskauf ohne Stress
14.08.2013 Mit Immobilien Steuern sparen
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Frau Christiane Schulze
BigSky PR e.K.
Münsters Gäßchen 16
51375 Leverkusen
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/87812BigSky PR e.K.
Münsters Gäßchen 16
51375 Leverkusen
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/rolfes-immobilien-pressefach.html
Die Pressemeldung "Mit Immobilien Steuern sparen" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Mit Immobilien Steuern sparen" ist Rolfes Immobilien, vertreten durch Hans-Georg Rolfes.