Mit Immobilien Steuern sparen

Immobilienexperte Hans-Georg Rolfes gibt praktische Tipps für Hauseigentümer
Kurzfassung: Um den Wert von Immobilien zu erhalten, müssen sie in Stand gehalten werden. Neben den laufenden Betriebskosten stehen immer wieder größere Renovierungsarbeiten an, zu denen Hausbesitzer verpflichtet sind. Auf der anderen Seite haben Eigentümer die Möglichkeit, einige Kosten steuervergünstigt geltend zu machen. Immobilienexperte Hans-Georg Rolfes nennt die drei wichtigsten Tipps.
Mit Immobilien Steuern sparen Immobilienexperte Hans-Georg Rolfes
[Rolfes Immobilien - 14.08.2013] Um den Wert von Immobilien zu erhalten, müssen sie in Stand gehalten werden. Neben den laufenden Betriebskosten stehen immer wieder größere Renovierungsarbeiten an, zu denen Hausbesitzer verpflichtet sind. Auf der anderen Seite haben Eigentümer die Möglichkeit, einige Kosten steuervergünstigt geltend zu machen. Immobilienexperte Hans-Georg Rolfes nennt die drei wichtigsten Tipps.

Kosten steuerlich absetzen
Bei Bau- oder Renovierungsmaßnahmen können 20 Prozent der Handwerker-Rechnungen mit einem Maximalbetrag von 1.200 Euro abgesetzt werden. Insgesamt können Sie so jährlich bis zu 6.000 Euro beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie von Reinigungsunternehmen oder Hausmeisterbetrieben können bis zu 800 Euro steuermindernd eingereicht werden.

Immobilienwert aktualisieren
Sie haben gehört, dass in Ihrer Nähe eine neue Umgehungstraße gebaut oder ein neues Gewerbegebiet erschlossen wird? Dies könnten Faktoren sein, die den Wert Ihrer Immobilie mindern. In diesem Fall sollten Sie den Wert Ihres Hauses von einem Sachverständigen neu bewerten lassen und gegebenenfalls die Grundsteuer vom Finanzamt neu berechnen lassen.

Grundsteuer bei Mietleerstand mindern
Bleiben die Mieteinnahmen aus, können Vermieter diese Verluste ebenfalls steuerlich geltend machen. Stehen beispielsweise mehr als 50 Prozent der Wohnungen leer, reduziert sich die Grundsteuer um ein Viertel. Bei einem kompletten Leerstand wird nur die Hälfte der Grundsteuer fällig. Voraussetzung ist allerdings, dass die Vermieter den Leerstand nicht selbst verursacht und anhand der Werbekosten ihre Vermarktungsbemühungen ausreichend dokumentiert haben.

Weitere Informationen zum Unternehmen sowie zu den Themen "Immobilienmakler Erfstadt", "Immobilienmakler Kerpen" und "Immobilienmakler Elsdorf" erhalten Sie unter www.immo-rolfes.de.
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Rolfes Immobilien, Herr Hans-Georg Rolfes
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