14.08.2013 14:56 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat

Vorschau zur 913. Plenarsitzung des Bundesrates

Kurzfassung: Vorschau zur 913. Plenarsitzung des BundesratesVerordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds "Aufbauhilfe" (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)Drucksache 612/13Die Verordnung soll da ...
[Bundesrat - 14.08.2013] Vorschau zur 913. Plenarsitzung des Bundesrates

Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds "Aufbauhilfe" (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)
Drucksache 612/13
Die Verordnung soll dafür sorgen, dass die Länder den vom Hochwasser Betroffenen schnellstmöglich die bereitstehenden finanziellen Wiederaufbauhilfen auszahlen können.
Durch das am 15. Juli 2013 in Kraft getretene Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz wurde im Eilverfahren ein Sondervermögen des Bundes errichtet, das mit Mitteln in Höhe von 8 Milliarden Euro ausgestattet ist. Die hierfür notwendigen Gelder wurden durch den Nachtragshaushalt 2013 zur Verfügung gestellt. Der Bundesrat bestätigte die beiden Gesetze in seiner Sitzung am 5. Juli 2013.
Die von der Bundesregierung nunmehr vorgelegte Verordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, regelt die Verteilung und Verwendung der bereitgestellten Mittel sowie die Einzelheiten der näheren Durchführung. Dies gilt insbesondere für die Schadensermittlung nach einheitlichen Grundsätzen. Da bisher keine konkrete Schadensbilanz vorliegt, werden zunächst 50 Prozent der Gelder nach einem festen Verteilungsschlüssel aufgeteilt. Weitere 30 Prozent können im Einvernehmen zwischen den betroffenen Ländern und dem Bund verteilt werden.
Ausschussberatungen haben aufgrund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit nicht stattgefunden. Der Bundesrat hat zu entscheiden, ob er der Verordnung zustimmt.

Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
Weitere Informationen
Bundesrat
Bundesrat Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan.Durch den Bundesrat sind die Länder unmittelbar an der Willensbildung des Bundes beteiligt und wirken dadurch in die Politik des Bundes hinein.Andererseits macht sich der Bund durch den Bundesrat die politischen und verwaltungsmäßigen Erfahrungen der Länder zunutze und wirkt mit Zustimmung des Bundesrates durch Gesetze, Rechtsverordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und indirekt durch Regelungen der Europäischen Union in den Bereich der Länder hinein.So ist der Bundesrat die Bundeskammer der Länder, gleichzeitig aber auch die Länderkammer des Bundes. Bei der engen Verflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern - sie ist viel enger als zum Beispiel in den USA - ist eine solche "Mittlerfunktion" besonders wichtig.Der Bundesrat hat dabei die Belange der Länder zu wahren, gleichzeitig aber auch die Bedürfnisse des Gesamtstaates zu beachten.Wer im Bundesrat mitentscheidet, der kann das "Bundesinteresse" nie ohne das "Länderinteresse" und das "Länderinteresse" nie ohne "Bundesinteresse" sehen.Durch das Bundesorgan Bundesrat, das von den Regierungen der Länder gebildet wird, sind die Gliedstaaten also sehr eng in das politische Handeln und Unterlassen des Gesamtstaates einbezogen. Sie sind nicht nur "Befehlsempfänger", sondern sie entscheiden mit.
Bundesrat,
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 01888/9100-0; http://www.bundesrat.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bundesrat

10117 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
01888/9100-0
Fax:
01888/9100-198
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/87864

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesrat-pressefach.html
Die Pressemeldung "Vorschau zur 913. Plenarsitzung des Bundesrates" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Vorschau zur 913. Plenarsitzung des Bundesrates" ist Bundesrat, vertreten durch .