14.08.2013 14:56 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Vorschau zur 913. Plenarsitzung des Bundesrates
Kurzfassung: Vorschau zur 913. Plenarsitzung des BundesratesVerordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds "Aufbauhilfe" (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)Drucksache 612/13Die Verordnung soll da ...
[Bundesrat - 14.08.2013] Vorschau zur 913. Plenarsitzung des Bundesrates
Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds "Aufbauhilfe" (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)
Drucksache 612/13
Die Verordnung soll dafür sorgen, dass die Länder den vom Hochwasser Betroffenen schnellstmöglich die bereitstehenden finanziellen Wiederaufbauhilfen auszahlen können.
Durch das am 15. Juli 2013 in Kraft getretene Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz wurde im Eilverfahren ein Sondervermögen des Bundes errichtet, das mit Mitteln in Höhe von 8 Milliarden Euro ausgestattet ist. Die hierfür notwendigen Gelder wurden durch den Nachtragshaushalt 2013 zur Verfügung gestellt. Der Bundesrat bestätigte die beiden Gesetze in seiner Sitzung am 5. Juli 2013.
Die von der Bundesregierung nunmehr vorgelegte Verordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, regelt die Verteilung und Verwendung der bereitgestellten Mittel sowie die Einzelheiten der näheren Durchführung. Dies gilt insbesondere für die Schadensermittlung nach einheitlichen Grundsätzen. Da bisher keine konkrete Schadensbilanz vorliegt, werden zunächst 50 Prozent der Gelder nach einem festen Verteilungsschlüssel aufgeteilt. Weitere 30 Prozent können im Einvernehmen zwischen den betroffenen Ländern und dem Bund verteilt werden.
Ausschussberatungen haben aufgrund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit nicht stattgefunden. Der Bundesrat hat zu entscheiden, ob er der Verordnung zustimmt.
Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds "Aufbauhilfe" (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)
Drucksache 612/13
Die Verordnung soll dafür sorgen, dass die Länder den vom Hochwasser Betroffenen schnellstmöglich die bereitstehenden finanziellen Wiederaufbauhilfen auszahlen können.
Durch das am 15. Juli 2013 in Kraft getretene Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz wurde im Eilverfahren ein Sondervermögen des Bundes errichtet, das mit Mitteln in Höhe von 8 Milliarden Euro ausgestattet ist. Die hierfür notwendigen Gelder wurden durch den Nachtragshaushalt 2013 zur Verfügung gestellt. Der Bundesrat bestätigte die beiden Gesetze in seiner Sitzung am 5. Juli 2013.
Die von der Bundesregierung nunmehr vorgelegte Verordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, regelt die Verteilung und Verwendung der bereitgestellten Mittel sowie die Einzelheiten der näheren Durchführung. Dies gilt insbesondere für die Schadensermittlung nach einheitlichen Grundsätzen. Da bisher keine konkrete Schadensbilanz vorliegt, werden zunächst 50 Prozent der Gelder nach einem festen Verteilungsschlüssel aufgeteilt. Weitere 30 Prozent können im Einvernehmen zwischen den betroffenen Ländern und dem Bund verteilt werden.
Ausschussberatungen haben aufgrund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit nicht stattgefunden. Der Bundesrat hat zu entscheiden, ob er der Verordnung zustimmt.
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