16.08.2013 10:20 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Bundesrat macht den Weg für Auszahlung der Fluthilfe frei
Kurzfassung: Bundesrat macht den Weg für Auszahlung der Fluthilfe freiNur zwei Tage nachdem die Bundesregierung die erforderliche Verordnung vorgelegt hat, hat der Bundesrat in seiner heutigen Sondersitzung den v ...
[Bundesrat - 16.08.2013] Bundesrat macht den Weg für Auszahlung der Fluthilfe frei
Nur zwei Tage nachdem die Bundesregierung die erforderliche Verordnung vorgelegt hat, hat der Bundesrat in seiner heutigen Sondersitzung den vorgeschlagenen Regelungen über die Verteilung der Gelder aus dem eingerichteten Fluthilfefonds einstimmig zugestimmt.
Die Verordnung stellt sicher, dass die Länder den vom Hochwasser Betroffenen schnellstmöglich die bereitstehenden finanziellen Wiederaufbauhilfen auszahlen können. Sie regelt die Verteilung und Verwendung der bereitgestellten Mittel sowie die Einzelheiten der näheren Durchführung. Dies gilt insbesondere für die Schadensermittlung nach einheitlichen Grundsätzen.
Da bisher keine konkrete Schadensbilanz vorliegt, werden zunächst 50 Prozent der Gelder nach einem festen Verteilungsschlüssel aufgeteilt. Weitere 30 Prozent können im Einvernehmen zwischen den betroffenen Ländern und dem Bund verteilt werden.
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Nur zwei Tage nachdem die Bundesregierung die erforderliche Verordnung vorgelegt hat, hat der Bundesrat in seiner heutigen Sondersitzung den vorgeschlagenen Regelungen über die Verteilung der Gelder aus dem eingerichteten Fluthilfefonds einstimmig zugestimmt.
Die Verordnung stellt sicher, dass die Länder den vom Hochwasser Betroffenen schnellstmöglich die bereitstehenden finanziellen Wiederaufbauhilfen auszahlen können. Sie regelt die Verteilung und Verwendung der bereitgestellten Mittel sowie die Einzelheiten der näheren Durchführung. Dies gilt insbesondere für die Schadensermittlung nach einheitlichen Grundsätzen.
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