28.08.2013 13:02 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium des Innern (BMI)
Regierungskommission übergibt Bericht zur Sicherheitsgesetzgebung
Kurzfassung: Regierungskommission übergibt Bericht zur Sicherheitsgesetzgebung Die vom Bundeskabinett eingesetzte Regierungskommission hat heute ihren Abschlussbericht an die Bundesjustizministerin und den Bundes ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 28.08.2013] Regierungskommission übergibt Bericht zur Sicherheitsgesetzgebung
Die vom Bundeskabinett eingesetzte Regierungskommission hat heute ihren Abschlussbericht an die Bundesjustizministerin und den Bundesinnenminister übergeben. Wesentlicher Auftrag der Kommission war es, die Sicherheitsgesetzgebung der vergangenen Jahre einer grundlegenden Überprüfung am Maßstab grundrechtlicher Freiheitsgewährungen und sicherheitspolitischer Erfordernisse zu unterziehen.
Neben leitenden Beamten der beiden Ministerien waren die Professoren Dr. Matthias Bäcker und Dr. Heinrich Amadeus Wolff sowie Herr Bundestagsvizepräsident a.D. Dr. Burkhard Hirsch und Frau Generalbundesanwältin .a.D. Professor Monika Harms Mitglieder der Kommission.
Zur Arbeit der Kommission stellen die Bundesjustizministerin und der Bundesinnenminister fest:
" Wir danken der Kommission für die gründliche, engagierte und über weite Strecken auch kontrovers geleistete Arbeit. Das Ringen um die Positionen "Freiheit und Sicherheit", das typischerweise die Gesetzgebungsarbeit, aber auch die öffentliche Debatte, prägt, hat auch in dieser Kommission seinen Ausdruck gefunden. Aber gerade das Herausarbeiten auch unterschiedlicher Positionen ist die eigentliche Stärke dieses Berichts mit Blick auf künftigen Überprüfungs- und Regelungsbedarf. Das beide Sichtweisen gleichwohl immer wieder zu gemeinsamen sachgerechten Ergebnissen führen, haben wir zuletzt durch die Gesetze zur Bestandsdatenauskunft und zur Rechtsextremismusdatei bewiesen."
Schwerpunkt des Berichts sind z.B. die Bereiche der nachrichtendienstlichen Befugnisse, die Abgrenzung polizeilichen und nachrichtendienstlichen Handelns sowie die neueren Tatbestände im Strafgesetzbuch. Außerdem wurden überbehördliche Zusammenarbeitsformen wie das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum, die gemeinsamen Dateien oder die Rolle des Generalbundesanwaltes einer eingehenden Betrachtung unterzogen.
Nach der Auftaktsitzung am 28. Januar 2013 hat die Kommission in insgesamt sieben Arbeitssitzungen den Bericht erarbeitet, der unter www.bmi.bund.de abgerufen werden kann.
Bundesministerium des Innern (BMI)
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
Telefon: +49 30 18681-1022/-1023 /-1089
Telefax: +49 30 18681-1083
Mail: presse@bmi.bund.de
URL: http://www.bmi.bund.de
Die vom Bundeskabinett eingesetzte Regierungskommission hat heute ihren Abschlussbericht an die Bundesjustizministerin und den Bundesinnenminister übergeben. Wesentlicher Auftrag der Kommission war es, die Sicherheitsgesetzgebung der vergangenen Jahre einer grundlegenden Überprüfung am Maßstab grundrechtlicher Freiheitsgewährungen und sicherheitspolitischer Erfordernisse zu unterziehen.
Neben leitenden Beamten der beiden Ministerien waren die Professoren Dr. Matthias Bäcker und Dr. Heinrich Amadeus Wolff sowie Herr Bundestagsvizepräsident a.D. Dr. Burkhard Hirsch und Frau Generalbundesanwältin .a.D. Professor Monika Harms Mitglieder der Kommission.
Zur Arbeit der Kommission stellen die Bundesjustizministerin und der Bundesinnenminister fest:
" Wir danken der Kommission für die gründliche, engagierte und über weite Strecken auch kontrovers geleistete Arbeit. Das Ringen um die Positionen "Freiheit und Sicherheit", das typischerweise die Gesetzgebungsarbeit, aber auch die öffentliche Debatte, prägt, hat auch in dieser Kommission seinen Ausdruck gefunden. Aber gerade das Herausarbeiten auch unterschiedlicher Positionen ist die eigentliche Stärke dieses Berichts mit Blick auf künftigen Überprüfungs- und Regelungsbedarf. Das beide Sichtweisen gleichwohl immer wieder zu gemeinsamen sachgerechten Ergebnissen führen, haben wir zuletzt durch die Gesetze zur Bestandsdatenauskunft und zur Rechtsextremismusdatei bewiesen."
Schwerpunkt des Berichts sind z.B. die Bereiche der nachrichtendienstlichen Befugnisse, die Abgrenzung polizeilichen und nachrichtendienstlichen Handelns sowie die neueren Tatbestände im Strafgesetzbuch. Außerdem wurden überbehördliche Zusammenarbeitsformen wie das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum, die gemeinsamen Dateien oder die Rolle des Generalbundesanwaltes einer eingehenden Betrachtung unterzogen.
Nach der Auftaktsitzung am 28. Januar 2013 hat die Kommission in insgesamt sieben Arbeitssitzungen den Bericht erarbeitet, der unter www.bmi.bund.de abgerufen werden kann.
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