Peters darf NKL-Produkte im Internet bewerben

Behördliche Werbeerlaubnis für die Lotterie-Einnahme Werner Peters
Kurzfassung: (NL/6499681813) Hamburg, 29. August 2013 Ab sofort kann die Staatliche Lotterie-Einnahme Werner Peters die Online-Vermarktung der Lose der Nordwestdeutschen Klassenlotterie (NKL) wieder aufnehmen. Dies war vom geltenden Glücksspielrecht aufgrund der vielen illegalen Online-Angebote unterbunden worden. Wer sich aber wie Peters den Jugend- und Spielerschutz auf die Fahnen geschrieben und ein überzeugendes Werbekonzept eingereicht hat, darf nun wieder im Online-Markt mitmischen.


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Peters darf NKL-Produkte im Internet bewerben Peters darf NKL-Produkte im Internet bewerben
[Staatliche Lotterie-Einnahme Werner Peters OHG - 29.08.2013] (NL/6499681813) Hamburg, 29. August 2013 Ab sofort kann die Staatliche Lotterie-Einnahme Werner Peters die Online-Vermarktung der Lose der Nordwestdeutschen Klassenlotterie (NKL) wieder aufnehmen. Dies war vom geltenden Glücksspielrecht aufgrund der vielen illegalen Online-Angebote unterbunden worden. Wer sich aber wie Peters den Jugend- und Spielerschutz auf die Fahnen geschrieben und ein überzeugendes Werbekonzept eingereicht hat, darf nun wieder im Online-Markt mitmischen.


Der Lotterie-Einnehmer hat die Lose der NKL zuletzt ausschließlich offline vermarktet über Beilagen in Zeitschriften, Inbound-Telefonie und Mailings. Zwar gibt es mit www.nkl-peters.de eine eigene Internetpräsenz, das Spielangebot wird aber nicht über SEM-Kampagnen oder Bannern auf fremden Webseiten aktiv beworben. Dies wird mit der Erlaubnis zur Internetwerbung nun möglich. Uns stehen jetzt viele weitere Vermarktungswege für die Lotterie-Produkte der NKL zur Verfügung, die wir zunächst sorgfältig prüfen werden, sagt Marketingleiter Michael Brückel.

Werbekonzept betont gesellschaftliche Verantwortung

Der Lotterie-Einnehmer hatte ein umfassendes Werbekonzept bei der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht. Hier wird genau aufgeführt, wie Peters beabsichtigt, den Kanalisierungsauftrag zu erfüllen - also das Ziel, der Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken und eine geeignete Alternative zum illegalen Glücksspiel anzubieten. Unser Konzept hat die Behörde überzeugt, dass wir unsere gesellschaftliche Verantwortung als Lotterie-Einnehmer sehr ernst nehmen, freut sich Axel Glöckle, Geschäftsführer der Staatliche Lotterieeinnahme Werner Peters.

Über die Staatliche Lotterie-Einnahme Werner Peters
Werner Peters ist eine Staatliche Lotterie-Einnahme der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder (GKL) und verkauft die Lotterie-Produkte der Marke NKL. Die ordnungsgemäße Durchführung und die Gewinne der NKL-Klassenlotterie werden von den 16 Trägerländern der GKL garantiert. Das moderne Dienstleistungsunternehmen Peters legt besonderen Wert auf umfassenden, persönlichen Kundenservice.

Besuchen Sie uns unter www.nkl-peters.de.

Pressekontakt
Staatliche Lotterie-Einnahme
Werner Peters OHG
Inga Forster
Kurze Mühren 1
20095 Hamburg
Tel: 040/ 809049-444
E-Mail: presse@nkl-peters.de
Web: www.nkl-peters.de

Die Chance, den auf 14 Mio. verdoppelten Jackpot der 130. Lotterie zu gewinnen, beträgt 1 : 30.000.000. Die Chance, den 16 Mio. -Jackpot der 131. Lotterie zu gewinnen, beträgt 1 : 22.781.250. Das maximale Verlustrisiko ist der Spieleinsatz. Spielteilnahme ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Hilfe und Info unter www.nkl.de.
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Staatliche Lotterie-Einnahme Werner Peters OHG
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Staatliche Lotterie-Einnahme Werner Peters OHG, Herr Inga Forster
Kurze Mühren 1, 20095 Hamburg, -
Tel.: 040/ 809049-444; www.nkl-peters.de
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