03.09.2013 08:35 Uhr in Computer & Internet von UIMC
Arbeiten von überall und zu jeder Zeit… aber bitte datenschutzkonform!
Kurzfassung: Arbeiten von überall und zu jeder Zeit… aber bitte datenschutzkonform!Unternehmerschaft Niederrhein informiert in Kooperation mit UIMCMedienwirksame Skandale über den Umgang mit vertraulichen Info ...
[UIMC - 03.09.2013] Arbeiten von überall und zu jeder Zeit… aber bitte datenschutzkonform!
Unternehmerschaft Niederrhein informiert in Kooperation mit UIMC
Medienwirksame Skandale über den Umgang mit vertraulichen Informationen von Daten haben das Thema Datenschutz verstärkt ins Bewusstsein gerückt. Auf der anderen Seite schätzen viele Beschäftigte die Möglichkeit, überall und jederzeit E-Mails zu bearbeiten oder auf Unterlagen und Kontaktdaten des Arbeitsplatzes zuzugreifen. Eben mal schnell von unterwegs eine Information abrufen oder eine Nachricht schicken - das sind die Vorteile des sog. Mobile Computing. Doch nicht nur mit der schnellen und unkomplizierten Nutzung von Smartphones oder Tablet-PCs gerät die Frage nach dem Schutz sensibler unternehmens- oder personenbezogener Daten oftmals aus dem Blick.
"Die Regelungen zum betrieblichen Datenschutz gelten unabhängig von der Größe für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Kunden nutzt. Deshalb ist es unerlässlich, dass man sich im Unternehmen rechtzeitig Gedanken um den Umgang und den Schutz von sensiblen, insbesondere personenbezogenen Daten macht", so Hartmut Schmitz, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerschaft Niederrhein.
Dies kann durch die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten geschehen, der entweder aus dem eigenen Betrieb stammt oder als externer Berater eingesetzt werden kann. Verpflichtend wird ein Beauftragter, wenn mehr als 9 Personen während ihrer Arbeit mit personenbezogenen Daten arbeiten. Egal, ob man nun einen externen oder einen eigenen Beauftragten für den Schutz der Daten ernennt - verantwortlich bleibt letztendlich die Geschäftsführung.
"Wir bieten unseren Mitgliedsunternehmen seit wenigen Wochen Unterstützung bei diesem heiklen Thema an. Es geht uns hierbei aber nicht allein um die Einhaltung der Gesetze; wir denken auch an den Wert, den Daten heute haben, und wir wollen den Missbrauch mindestens erschweren", so Hartmut Schmitz weiter.
Der niederrheinische Arbeitgeberverband informiert seine Mitgliedsunternehmen umfassend und bietet im Rahmen einer Kooperation mit dem auf Datenschutz spezialisierten Unternehmen UIMC Dr. VOSSBEIN GmbH
Co KG für seine Mitglieder auch ein besonderes Beratungsangebot an. Hierbei wird in einem dreistufigen Verfahren ein optimales Paket für Unternehmen geschnürt, welches den Datenschutz nicht nur pragmatisch, sondern auch kostengünstig umsetzt. Ausgehend von einer rechtlichen Beratung unter Berücksichtigung der jeweiligen Unternehmenssituation wird nach einem Datenschutz-Checkup ein individualisiertes Datenschutz-Konzept entwickelt und die Mitarbeiter angemessen geschult.
UIMC Dr. Voßbein GmbH
Co. KG
Dr. Jörn Voßbein
Nützenberger Straße 119
42115 Wuppertal
Tel.: 0202 / 265 74 - 0
Fax: 0202 / 265 74 - 19
E-Mail: consultants@uimc.de
Internet: www.UIMC.de
Unternehmerschaft Niederrhein informiert in Kooperation mit UIMC
Medienwirksame Skandale über den Umgang mit vertraulichen Informationen von Daten haben das Thema Datenschutz verstärkt ins Bewusstsein gerückt. Auf der anderen Seite schätzen viele Beschäftigte die Möglichkeit, überall und jederzeit E-Mails zu bearbeiten oder auf Unterlagen und Kontaktdaten des Arbeitsplatzes zuzugreifen. Eben mal schnell von unterwegs eine Information abrufen oder eine Nachricht schicken - das sind die Vorteile des sog. Mobile Computing. Doch nicht nur mit der schnellen und unkomplizierten Nutzung von Smartphones oder Tablet-PCs gerät die Frage nach dem Schutz sensibler unternehmens- oder personenbezogener Daten oftmals aus dem Blick.
"Die Regelungen zum betrieblichen Datenschutz gelten unabhängig von der Größe für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Kunden nutzt. Deshalb ist es unerlässlich, dass man sich im Unternehmen rechtzeitig Gedanken um den Umgang und den Schutz von sensiblen, insbesondere personenbezogenen Daten macht", so Hartmut Schmitz, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerschaft Niederrhein.
Dies kann durch die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten geschehen, der entweder aus dem eigenen Betrieb stammt oder als externer Berater eingesetzt werden kann. Verpflichtend wird ein Beauftragter, wenn mehr als 9 Personen während ihrer Arbeit mit personenbezogenen Daten arbeiten. Egal, ob man nun einen externen oder einen eigenen Beauftragten für den Schutz der Daten ernennt - verantwortlich bleibt letztendlich die Geschäftsführung.
"Wir bieten unseren Mitgliedsunternehmen seit wenigen Wochen Unterstützung bei diesem heiklen Thema an. Es geht uns hierbei aber nicht allein um die Einhaltung der Gesetze; wir denken auch an den Wert, den Daten heute haben, und wir wollen den Missbrauch mindestens erschweren", so Hartmut Schmitz weiter.
Der niederrheinische Arbeitgeberverband informiert seine Mitgliedsunternehmen umfassend und bietet im Rahmen einer Kooperation mit dem auf Datenschutz spezialisierten Unternehmen UIMC Dr. VOSSBEIN GmbH
Co KG für seine Mitglieder auch ein besonderes Beratungsangebot an. Hierbei wird in einem dreistufigen Verfahren ein optimales Paket für Unternehmen geschnürt, welches den Datenschutz nicht nur pragmatisch, sondern auch kostengünstig umsetzt. Ausgehend von einer rechtlichen Beratung unter Berücksichtigung der jeweiligen Unternehmenssituation wird nach einem Datenschutz-Checkup ein individualisiertes Datenschutz-Konzept entwickelt und die Mitarbeiter angemessen geschult.
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