06.09.2013 15:35 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesministerium des Innern (BMI)
Bund einigt sich mit Gewerkschaften auf neue Entgeltordnung zum TVöD
Kurzfassung: Bund einigt sich mit Gewerkschaften auf neue Entgeltordnung zum TVöDDer Bund hat sich mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf eine neue Entgeltordnung zum TVöD für sein ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 06.09.2013] Bund einigt sich mit Gewerkschaften auf neue Entgeltordnung zum TVöD
Der Bund hat sich mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf eine neue Entgeltordnung zum TVöD für seine Tarifbeschäftigten verständigt. Diese soll nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Damit sind die über 1.000 Tätigkeiten und Berufe im öffentlichen Dienst des Bundes zukünftig unmittelbar den 15 Entgeltgruppen des TVöD zugeordnet. Bis auf dieses sog. Eingruppierungsrecht war das früher geltende Tarifrecht für Angestellte und Arbeiter im BAT/BAT-O und MTArb/MTArb-O bereits am 1. Oktober 2005 durch den TVöD abgelöst worden.
Von den ca. 3.000 bestehenden Tätigkeitsmerkmalen konnte die Mehrzahl modernisiert und auf ca. 1.000 Merkmale reduziert werden. Ganze Bereiche wurden völlig neu geregelt (z. B. für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung oder den Fremdsprachendienst). In fachkräfterelevanten Bereichen wurden Wertigkeiten neu justiert. Dies gilt insbesondere für Ingenieure, IT-Fachkräfte, Meister, Techniker, Nautiker.
Höhergruppierungen, die zeitlich nach dem Inkrafttreten der Entgeltordnung erfolgen, werden zukünftig stufengleich erfolgen. Dies führt dazu, dass Mobilität und Flexibilität gefördert wird, indem Beschäftigte bei der Übertragung höherwertiger Aufgaben einen größeren Entgeltzugewinn als bisher erzielen können. Gleichzeitg wurde die Leistungsbezahlung reformiert, um künftig die Anreize passgeneuer und effizienter auf die Situationen der Bundesverwaltung zuzuschneiden.
Bundesinnenminister Dr. Friedrich: "Der Abschluss der seit Jahren dauernden Verhandlungen ist eine gute Nachricht für die Beschäftigten, von denen ca. ein Viertel unmittelbar von den Neuerungen profitieren werden. Die Neuordnung der Bezahlstruktur dient aber in erster Linie der Leistungsfähigkeit und Effizienz der Bundesverwaltung und damit im Ergebnis dem ganzen Land."
Bundesministerium des Innern (BMI)
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
Telefon: +49 30 18681-1022/-1023 /-1089
Telefax: +49 30 18681-1083
Mail: presse@bmi.bund.de
URL: http://www.bmi.bund.de
Der Bund hat sich mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf eine neue Entgeltordnung zum TVöD für seine Tarifbeschäftigten verständigt. Diese soll nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Damit sind die über 1.000 Tätigkeiten und Berufe im öffentlichen Dienst des Bundes zukünftig unmittelbar den 15 Entgeltgruppen des TVöD zugeordnet. Bis auf dieses sog. Eingruppierungsrecht war das früher geltende Tarifrecht für Angestellte und Arbeiter im BAT/BAT-O und MTArb/MTArb-O bereits am 1. Oktober 2005 durch den TVöD abgelöst worden.
Von den ca. 3.000 bestehenden Tätigkeitsmerkmalen konnte die Mehrzahl modernisiert und auf ca. 1.000 Merkmale reduziert werden. Ganze Bereiche wurden völlig neu geregelt (z. B. für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung oder den Fremdsprachendienst). In fachkräfterelevanten Bereichen wurden Wertigkeiten neu justiert. Dies gilt insbesondere für Ingenieure, IT-Fachkräfte, Meister, Techniker, Nautiker.
Höhergruppierungen, die zeitlich nach dem Inkrafttreten der Entgeltordnung erfolgen, werden zukünftig stufengleich erfolgen. Dies führt dazu, dass Mobilität und Flexibilität gefördert wird, indem Beschäftigte bei der Übertragung höherwertiger Aufgaben einen größeren Entgeltzugewinn als bisher erzielen können. Gleichzeitg wurde die Leistungsbezahlung reformiert, um künftig die Anreize passgeneuer und effizienter auf die Situationen der Bundesverwaltung zuzuschneiden.
Bundesinnenminister Dr. Friedrich: "Der Abschluss der seit Jahren dauernden Verhandlungen ist eine gute Nachricht für die Beschäftigten, von denen ca. ein Viertel unmittelbar von den Neuerungen profitieren werden. Die Neuordnung der Bezahlstruktur dient aber in erster Linie der Leistungsfähigkeit und Effizienz der Bundesverwaltung und damit im Ergebnis dem ganzen Land."
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