12.09.2013 15:43 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt
Menschenrechtsbeauftragter verurteilt Vollstreckung der Todesstrafe in Japan
Kurzfassung: Menschenrechtsbeauftragter verurteilt Vollstreckung der Todesstrafe in JapanMarkus Löning, der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, erklärte heute (12.09.):Mit Bestürzung habe ich erfahre ...
[Auswärtiges Amt - 12.09.2013] Menschenrechtsbeauftragter verurteilt Vollstreckung der Todesstrafe in Japan
Markus Löning, der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, erklärte heute (12.09.):
Mit Bestürzung habe ich erfahren, dass Japan heute erneut einen Menschen hingerichtet hat. Besonders schockierend ist, dass die japanische Regierung weiter daran festhält, weder den Verurteilten noch seine Angehörigen über die bevorstehende Hinrichtung zu informieren. Ein persönlicher Abschied wird so unmöglich gemacht.
Die Todesstrafe ist unmenschlich und grausam. Die Bundesregierung lehnt sie unter allen Umständen ab und setzt sich für ihre weltweite Abschaffung ein. Über zwei Drittel der Staaten der Erde haben die Todesstrafe inzwischen abgeschafft oder beachten ein Moratorium.
Ich appelliere erneut an die japanische Regierung, die weitere Vollstreckung von Todesurteilen auszusetzen und eine offene gesellschaftliche Debatte über die Todesstrafe zu führen; sie hat im 21. Jahrhundert keinen Platz mehr.
Hintergrund:
Der 73-Jährige Tokuhisa Kumagai, der 2004 wegen Raubmords zum Tode verurteilt worden war, wurde am heute morgen in der Haftanstalt Kosuge in Tokyo gehängt. Es handelt sich um die sechste Hinrichtung in Japan in diesem Jahr. Wie in Japan üblich erfolgte die Hinrichtung ohne Vorwarnung des Verurteilten und ohne vorherige Unterrichtung der Öffentlichkeit oder der Angehörigen.
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 5000-2056
Telefax: 03018-17-3402
Mail: presse@diplo.de
URL: http://www.auswaertiges-amt.de
Markus Löning, der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, erklärte heute (12.09.):
Mit Bestürzung habe ich erfahren, dass Japan heute erneut einen Menschen hingerichtet hat. Besonders schockierend ist, dass die japanische Regierung weiter daran festhält, weder den Verurteilten noch seine Angehörigen über die bevorstehende Hinrichtung zu informieren. Ein persönlicher Abschied wird so unmöglich gemacht.
Die Todesstrafe ist unmenschlich und grausam. Die Bundesregierung lehnt sie unter allen Umständen ab und setzt sich für ihre weltweite Abschaffung ein. Über zwei Drittel der Staaten der Erde haben die Todesstrafe inzwischen abgeschafft oder beachten ein Moratorium.
Ich appelliere erneut an die japanische Regierung, die weitere Vollstreckung von Todesurteilen auszusetzen und eine offene gesellschaftliche Debatte über die Todesstrafe zu führen; sie hat im 21. Jahrhundert keinen Platz mehr.
Hintergrund:
Der 73-Jährige Tokuhisa Kumagai, der 2004 wegen Raubmords zum Tode verurteilt worden war, wurde am heute morgen in der Haftanstalt Kosuge in Tokyo gehängt. Es handelt sich um die sechste Hinrichtung in Japan in diesem Jahr. Wie in Japan üblich erfolgte die Hinrichtung ohne Vorwarnung des Verurteilten und ohne vorherige Unterrichtung der Öffentlichkeit oder der Angehörigen.
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 5000-2056
Telefax: 03018-17-3402
Mail: presse@diplo.de
URL: http://www.auswaertiges-amt.de
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Auswärtiges Amt
10117 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Auswärtiges Amt
10117 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/auswärtiges-amt-pressefach.html
Die Pressemeldung "Menschenrechtsbeauftragter verurteilt Vollstreckung der Todesstrafe in Japan" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Menschenrechtsbeauftragter verurteilt Vollstreckung der Todesstrafe in Japan" ist Auswärtiges Amt, vertreten durch .