19.09.2013 12:47 Uhr in Medien & Presse von Bundesrat

Bundesrat live im Internet

Kurzfassung: Bundesrat live im InternetDer Bundesrat überträgt seine Plenarsitzungen zukünftig live. Die 914. Sitzung am 20. September 2013 ist ab 9.30 Uhr erstmals per Livestream auf der Startseite unter www.b ...
[Bundesrat - 19.09.2013] Bundesrat live im Internet

Der Bundesrat überträgt seine Plenarsitzungen zukünftig live. Die 914. Sitzung am 20. September 2013 ist ab 9.30 Uhr erstmals per Livestream auf der Startseite unter www.bundesrat.de zu verfolgen. Parallel informiert der Twitter-Kanal des Bundesrates über den Beginn der Debatten.
Bundesratspräsident Winfried Kretschmann machte bereits im Vorfeld deutlich, dass er hierin eine gute Weiterentwicklung und einen bedeutenden Beitrag zur politischen Meinungsbildung sieht. "Der Livestream bietet zukünftig für jede und jeden die Möglichkeit, sich die Debatten in diesem wichtigen Verfassungsorgan anzusehen und sich politische Meinungen zu bilden. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz im Bundesrat", so Kretschmann.
Ab Anfang 2014 stehen die Plenarsitzungen des Bundesrates auch zum Abruf "on demand" in einer Mediathek bereit, die Teil des neuen Internetauftritts des Bundesrates wird.
Videos mit Zusammenfassungen zu den Plenarsitzungen und zu anderen Themen können bereits jetzt auf dem YouTube-Kanal des Bundesrates abgerufen werden. Umfangreiches Fotomaterial auch zum Gebäude des Bundesrates gibt es auf der Bundesratsseite von Flickr.

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Bundesrat Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan.Durch den Bundesrat sind die Länder unmittelbar an der Willensbildung des Bundes beteiligt und wirken dadurch in die Politik des Bundes hinein.Andererseits macht sich der Bund durch den Bundesrat die politischen und verwaltungsmäßigen Erfahrungen der Länder zunutze und wirkt mit Zustimmung des Bundesrates durch Gesetze, Rechtsverordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und indirekt durch Regelungen der Europäischen Union in den Bereich der Länder hinein.So ist der Bundesrat die Bundeskammer der Länder, gleichzeitig aber auch die Länderkammer des Bundes. Bei der engen Verflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern - sie ist viel enger als zum Beispiel in den USA - ist eine solche "Mittlerfunktion" besonders wichtig.Der Bundesrat hat dabei die Belange der Länder zu wahren, gleichzeitig aber auch die Bedürfnisse des Gesamtstaates zu beachten.Wer im Bundesrat mitentscheidet, der kann das "Bundesinteresse" nie ohne das "Länderinteresse" und das "Länderinteresse" nie ohne "Bundesinteresse" sehen.Durch das Bundesorgan Bundesrat, das von den Regierungen der Länder gebildet wird, sind die Gliedstaaten also sehr eng in das politische Handeln und Unterlassen des Gesamtstaates einbezogen. Sie sind nicht nur "Befehlsempfänger", sondern sie entscheiden mit.
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