05.10.2013 13:53 Uhr in Computer & Internet und in Handel & Dienstleistungen von Kanzlei Björn Wrase
Anwalt Urhenerrecht
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Der aktuelle Beschluss des AG Hamburg stellt sich gegen die gängige Praxis der hohen Abmahnkosten und der daraus resultierenden hohen Prozesskostenrisiken für Privatpersonen. Der Streitwert bei Filesharing-Prozessen gegen Privatpersonen soll nunmehr einen Streitwert von 1000,- EUR nicht mehr übersteigen. Gewerbliche Rechtsverletzungen bleiben weiterhin von diesem Beschluss isoliert.
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