18.10.2013 11:36 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Telekommunikationsunternehmen müssen etwaige Datenpannen unverzüglich melden - Datenschutzrecht
Telekommunikationsunternehmen müssen etwaige Datenpannen unverzüglich melden - DatenschutzrechtKurzfassung: Die EU befasst sich erneut mit dem Datenschutz. Im Rahmen einer EU Verordnung müssen Unternehmen nun binnen 24 Stunden Datenpannen melden.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 18.10.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In den letzten Jahren stand das Thema Datenschutz immer öfter im medialen Fokus. Nicht selten war von Datenverlust im öffentlichen und privaten Sektor die Rede. Doch Datenverluste erweisen sich erst dann als äußert heikel, wenn die Anzahl der betroffenen Kunden sehr groß ist. Gerade öffentlich zugängliche Kommunikationsdienste können einer solchen Gefahr unterliegen. Deswegen scheint es sinnvoll, dass Telefon- und Internetaccessprovidern nun die Pflicht zu Teil wird, innerhalb der vorgegebenen Frist Betroffene und Behörden von dem Verlust der Daten in Kenntnis zu setzen.
Eine rechtliche Verankerung findet sich in der EU-Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation. Doch die Umsetzung der verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU soll in der Vergangenheit wohl variiert haben. Deswegen soll nun im Rahmen der Verordnung durch die EU Kommission ein einheitliches Procedere bezweckt werden. Die Verordnung soll explizite Anweisungen darüber geben, wie sich die Kommunikationsdienste in einem Datenverlust-Fall zu verhalten haben.
Den Unternehmen soll im Regelfall eine Frist von 24 Stunden gewährt werden, wobei der Zeitpunkt für das Beginnen der Frist maßgeblich ist, in welchen das Unternehmen von dem Datenverlust Kenntnis erlangt. In wenigen Ausnahmefällen könne die Frist auf 48 Stunden verlängert werden. In solchen Fällen müsse neben der aktuellen Situation und der Ursachenlage auch die konkret verlorengegangenen Daten sowie weiteres technisches Handeln dargelegt werden.
Im Falle von extremen Datenverlusten in Form von Emaildaten, Anruflisten oder finanziellen Informationen sollen die Betreiber der öffentlich zugänglichen Kommunikationsdienste in Zukunft die Betroffenen selbst informieren müssen.
Die technischen Weiterentwicklungen können neben vielen Vorteilen auch einige Nachteile mit sich bringen. Ein Nachteil kann der Umgang mit dem Datenschutz sein. Deshalb ist der Datenschutz ein ernst zu nehmendes Thema geworden.
Unternehmen sehen sich mit diesem Problem mehr denn je konfrontiert. Insbesondere im Geschäftsbereich der Telekommunikation gilt es aufmerksam zu sein.
Im Zweifelsfall sollten sich Unternehmen daher rechtliche Hilfe bei der Ausarbeitung von Datenschutzrichtlinien holen. Ein versierter Fachanwalt kann eine umfassende Überprüfung im Voraus durchführen und vor Konfrontationen mit Datenschutzverstößen bewahren.
http://www.grprainer.com/Datenschutz.html
Eine rechtliche Verankerung findet sich in der EU-Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation. Doch die Umsetzung der verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU soll in der Vergangenheit wohl variiert haben. Deswegen soll nun im Rahmen der Verordnung durch die EU Kommission ein einheitliches Procedere bezweckt werden. Die Verordnung soll explizite Anweisungen darüber geben, wie sich die Kommunikationsdienste in einem Datenverlust-Fall zu verhalten haben.
Den Unternehmen soll im Regelfall eine Frist von 24 Stunden gewährt werden, wobei der Zeitpunkt für das Beginnen der Frist maßgeblich ist, in welchen das Unternehmen von dem Datenverlust Kenntnis erlangt. In wenigen Ausnahmefällen könne die Frist auf 48 Stunden verlängert werden. In solchen Fällen müsse neben der aktuellen Situation und der Ursachenlage auch die konkret verlorengegangenen Daten sowie weiteres technisches Handeln dargelegt werden.
Im Falle von extremen Datenverlusten in Form von Emaildaten, Anruflisten oder finanziellen Informationen sollen die Betreiber der öffentlich zugänglichen Kommunikationsdienste in Zukunft die Betroffenen selbst informieren müssen.
Die technischen Weiterentwicklungen können neben vielen Vorteilen auch einige Nachteile mit sich bringen. Ein Nachteil kann der Umgang mit dem Datenschutz sein. Deshalb ist der Datenschutz ein ernst zu nehmendes Thema geworden.
Unternehmen sehen sich mit diesem Problem mehr denn je konfrontiert. Insbesondere im Geschäftsbereich der Telekommunikation gilt es aufmerksam zu sein.
Im Zweifelsfall sollten sich Unternehmen daher rechtliche Hilfe bei der Ausarbeitung von Datenschutzrichtlinien holen. Ein versierter Fachanwalt kann eine umfassende Überprüfung im Voraus durchführen und vor Konfrontationen mit Datenschutzverstößen bewahren.
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Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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