13.02.2014 16:42 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesministerium des Innern (BMI)
Freizügigkeit stärkt den europäischen Arbeitsmarkt
Kurzfassung: Freizügigkeit stärkt den europäischen Arbeitsmarkt Bundesarbeitsministerin Nahles und Bundesinnenminister de Maizière treffen sich zum Gespräch mit rumänischen und bulgarischen Ministern Bundesa ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 13.02.2014] Freizügigkeit stärkt den europäischen Arbeitsmarkt
Bundesarbeitsministerin Nahles und Bundesinnenminister de Maizière treffen sich zum Gespräch mit rumänischen und bulgarischen Ministern
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles und Bundesinnenminister Thomas de Maizière trafen sich heute in Berlin zu einem Gespräch mit der rumänischen Ministerin für Arbeit, Familie, Sozialschutz und ältere Menschen, Mariana Câmpeanu, und dem bulgarischen Minister für Arbeit und Soziales, Hasan Ademov, um die Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu diskutieren. Nach dem Wegfall der letzten Beschränkungen zum 1. Januar 2014 genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus diesen Ländern freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Die Ministerinnen und Minister betonten in dem Gespräch, das Prinzip der Freizügigkeit nicht in Frage zu stellen.
Der Großteil der nach Deutschland kommenden Unionsbürgerinnnen und Unionsbürger aus Rumänien und Bulgarien übt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus. Einzelne Städte stehen aber auch vor besonderen Herausforderungen bei der Integration von armen und gering qualifizierten Menschen. Die Bundesregierung hat zu diesen Themen einen Staatssekretärsausschuss eingerichtet, der dem Kabinett im März seinen Zwischenbericht vorlegen wird.
Bundesministerin Andrea Nahles:
"Das Recht der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union, sich in einem anderen Mitgliedsland aufzuhalten und zu arbeiten, ist eine der tragenden Grundfreiheiten in Europa. Es ist die Voraussetzung dafür, dass der europäische Arbeitsmarkt funktioniert. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit trägt zu mehr Wohlstand für den Einzelnen und mehr Wachstum in der EU bei. Die Kommunen wollen wir bei der Integration der Zuwanderinnen und Zuwanderer, wo nötig, unterstützen."
Bundesminister Thomas de Maizière:
"Der weit überwiegende Teil der Zuwanderer aus den EU-Mitgliedstaaten erfüllt die Voraussetzungen für die Ausübung des europäischen Freizügigkeitsrechts und trägt zu Wohlstand und Entwicklung bei. Das gilt auch für viele Unionsbürger aus Bulgarien und Rumänien, die nach Deutschland kommen. Allerdings gibt es gegenwärtig auch einen Anteil von Zuwanderern, die die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Freizügigkeitsrechts nicht erfüllen und in einigen städtischen Ballungsräumen Probleme verursachen und auch selbst vor große Probleme gestellt sind. Die Bundesregierung nimmt diese Probleme ernst. Der von ihr eingesetzte Staatssekretärsausschuss ist dabei, alle Facetten einschließlich des rechtlichen Rahmens zu untersuchen, um spätestens bis zum Juni Vorschläge sowohl für die Unterstützung der betroffenen Kommunen als auch für Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs des Freizügigkeitsrechts vorzulegen."
Ministerin Mariana Câmpeanu:
"Die Freizügigkeit für rumänische Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2014 entspricht nicht nur den Vorgaben des Beitrittsvertrags, sondern leistet auch einen Beitrag zur Konsolidierung des europäischen Arbeitsmarkts. Die große Mehrheit der rumänischen Bürger, die in Deutschland arbeiten, sind gut integriert und leisten ihren Beitrag zum Wachstum der deutschen Wirtschaft. Wir arbeiten eng mit der deutschen Seite zusammen, um den rumänischen Bürgern angemessene Arbeitsbedingungen zu bieten und ihre Rechte zu schützen - und um bestmögliche Lösungen für die Probleme zu entwickeln, denen einige deutsche Städte gegenüberstehen. Es ist unser Interesse, zusammen mit den deutschen Partnern Programme zur Integration durchzuführen, die beispielsweise durch den Europäischen Sozialfonds finan-ziert werden.
Minister Hasan Ademov:
"Die bulgarische Regierung hat sich immer für die vollständige Anwendung der EU-Rechtsvorschriften zur Arbeitnehmerfreizügigkeit ausgesprochen. Unsere Position stimmt mit der des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission überein - auch wir schätzen die Vorteile der Freizügigkeit und ihre positive Auswirkung auf die Wirtschaft innerhalb der EU. Gleichzeitig anerkennen wir, dass mit Rechten auch immer entsprechende Pflichten verbunden sind."
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Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
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Bundesarbeitsministerin Nahles und Bundesinnenminister de Maizière treffen sich zum Gespräch mit rumänischen und bulgarischen Ministern
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles und Bundesinnenminister Thomas de Maizière trafen sich heute in Berlin zu einem Gespräch mit der rumänischen Ministerin für Arbeit, Familie, Sozialschutz und ältere Menschen, Mariana Câmpeanu, und dem bulgarischen Minister für Arbeit und Soziales, Hasan Ademov, um die Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu diskutieren. Nach dem Wegfall der letzten Beschränkungen zum 1. Januar 2014 genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus diesen Ländern freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Die Ministerinnen und Minister betonten in dem Gespräch, das Prinzip der Freizügigkeit nicht in Frage zu stellen.
Der Großteil der nach Deutschland kommenden Unionsbürgerinnnen und Unionsbürger aus Rumänien und Bulgarien übt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus. Einzelne Städte stehen aber auch vor besonderen Herausforderungen bei der Integration von armen und gering qualifizierten Menschen. Die Bundesregierung hat zu diesen Themen einen Staatssekretärsausschuss eingerichtet, der dem Kabinett im März seinen Zwischenbericht vorlegen wird.
Bundesministerin Andrea Nahles:
"Das Recht der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union, sich in einem anderen Mitgliedsland aufzuhalten und zu arbeiten, ist eine der tragenden Grundfreiheiten in Europa. Es ist die Voraussetzung dafür, dass der europäische Arbeitsmarkt funktioniert. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit trägt zu mehr Wohlstand für den Einzelnen und mehr Wachstum in der EU bei. Die Kommunen wollen wir bei der Integration der Zuwanderinnen und Zuwanderer, wo nötig, unterstützen."
Bundesminister Thomas de Maizière:
"Der weit überwiegende Teil der Zuwanderer aus den EU-Mitgliedstaaten erfüllt die Voraussetzungen für die Ausübung des europäischen Freizügigkeitsrechts und trägt zu Wohlstand und Entwicklung bei. Das gilt auch für viele Unionsbürger aus Bulgarien und Rumänien, die nach Deutschland kommen. Allerdings gibt es gegenwärtig auch einen Anteil von Zuwanderern, die die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Freizügigkeitsrechts nicht erfüllen und in einigen städtischen Ballungsräumen Probleme verursachen und auch selbst vor große Probleme gestellt sind. Die Bundesregierung nimmt diese Probleme ernst. Der von ihr eingesetzte Staatssekretärsausschuss ist dabei, alle Facetten einschließlich des rechtlichen Rahmens zu untersuchen, um spätestens bis zum Juni Vorschläge sowohl für die Unterstützung der betroffenen Kommunen als auch für Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs des Freizügigkeitsrechts vorzulegen."
Ministerin Mariana Câmpeanu:
"Die Freizügigkeit für rumänische Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2014 entspricht nicht nur den Vorgaben des Beitrittsvertrags, sondern leistet auch einen Beitrag zur Konsolidierung des europäischen Arbeitsmarkts. Die große Mehrheit der rumänischen Bürger, die in Deutschland arbeiten, sind gut integriert und leisten ihren Beitrag zum Wachstum der deutschen Wirtschaft. Wir arbeiten eng mit der deutschen Seite zusammen, um den rumänischen Bürgern angemessene Arbeitsbedingungen zu bieten und ihre Rechte zu schützen - und um bestmögliche Lösungen für die Probleme zu entwickeln, denen einige deutsche Städte gegenüberstehen. Es ist unser Interesse, zusammen mit den deutschen Partnern Programme zur Integration durchzuführen, die beispielsweise durch den Europäischen Sozialfonds finan-ziert werden.
Minister Hasan Ademov:
"Die bulgarische Regierung hat sich immer für die vollständige Anwendung der EU-Rechtsvorschriften zur Arbeitnehmerfreizügigkeit ausgesprochen. Unsere Position stimmt mit der des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission überein - auch wir schätzen die Vorteile der Freizügigkeit und ihre positive Auswirkung auf die Wirtschaft innerhalb der EU. Gleichzeitig anerkennen wir, dass mit Rechten auch immer entsprechende Pflichten verbunden sind."
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