14.02.2014 11:45 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Bundesrat begrüßt Stärkung der Rechte Verdächtiger
Kurzfassung: Bundesrat begrüßt Stärkung der Rechte VerdächtigerDie Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung Stellung zu einem Kommissionsvorschlag genommen, der die Verfahrensrechte Beschuldigter oder Ver ...
[Bundesrat - 14.02.2014] Bundesrat begrüßt Stärkung der Rechte Verdächtiger
Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung Stellung zu einem Kommissionsvorschlag genommen, der die Verfahrensrechte Beschuldigter oder Verdächtiger stärken soll. Sie begrüßen das Ziel des Vorschlags, halten allerdings die Voraussetzungen, unter denen Abwesenheitsurteile zulässig sein sollen, für zu eng gefasst. Der Bundesrat empfiehlt daher unter anderem eine Ausweitung auch auf Fälle, in denen Angeklagte sich in der Hauptverhandlung eigenmächtig entfernen oder ihre Verhandlungsunfähigkeit vorsätzlich herbeiführen.
Die Kommission will mit ihrem Vorschlag nicht nur die Verfahrensrechte Beschuldigter oder Verdächtiger stärken, sondern durch EU-weite Mindeststandards auch das wechselseitige Vertrauen der Justizbehörden der Mitgliedstaaten fördern und hierdurch die gegenseitige Anerkennung von justiziellen Entscheidungen erleichtern. Die Mitgliedstaaten sollen hierzu in ihrem innerstaatlichen Recht die Unschuldsvermutung, ein Aussageverweigerungsrecht für Verdächtige in allen Stadien eines strafrechtlichen Verfahrens und das Recht auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung verankern. Flankierend sind Vorkehrungen gegen vorverurteilende öffentliche Behördeninformationen zu treffen und wirksame Rechtsbehelfe vorzusehen.
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10117 Berlin
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Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung Stellung zu einem Kommissionsvorschlag genommen, der die Verfahrensrechte Beschuldigter oder Verdächtiger stärken soll. Sie begrüßen das Ziel des Vorschlags, halten allerdings die Voraussetzungen, unter denen Abwesenheitsurteile zulässig sein sollen, für zu eng gefasst. Der Bundesrat empfiehlt daher unter anderem eine Ausweitung auch auf Fälle, in denen Angeklagte sich in der Hauptverhandlung eigenmächtig entfernen oder ihre Verhandlungsunfähigkeit vorsätzlich herbeiführen.
Die Kommission will mit ihrem Vorschlag nicht nur die Verfahrensrechte Beschuldigter oder Verdächtiger stärken, sondern durch EU-weite Mindeststandards auch das wechselseitige Vertrauen der Justizbehörden der Mitgliedstaaten fördern und hierdurch die gegenseitige Anerkennung von justiziellen Entscheidungen erleichtern. Die Mitgliedstaaten sollen hierzu in ihrem innerstaatlichen Recht die Unschuldsvermutung, ein Aussageverweigerungsrecht für Verdächtige in allen Stadien eines strafrechtlichen Verfahrens und das Recht auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung verankern. Flankierend sind Vorkehrungen gegen vorverurteilende öffentliche Behördeninformationen zu treffen und wirksame Rechtsbehelfe vorzusehen.
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