14.02.2014 11:37 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat

Ehemalige militärische Liegenschaften erfolgreich nutzen

Kurzfassung: Ehemalige militärische Liegenschaften erfolgreich nutzenDer Bundesrat möchte im Zusammenhang mit dem neuen Stationierungskonzept der Bundeswehr die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) dazu ...
[Bundesrat - 14.02.2014] Ehemalige militärische Liegenschaften erfolgreich nutzen

Der Bundesrat möchte im Zusammenhang mit dem neuen Stationierungskonzept der Bundeswehr die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) dazu verpflichten, bei der Verwertung ehemaliger militärischer Liegenschaften auch die strukturpolitischen Ziele von Bund, Ländern und Kommunen zu berücksichtigen. Mit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf will er eine entsprechende Klausel in die gesetzlichen Grundlagen der BImA einfügen.
Eine wichtige Voraussetzung für die nachhaltig erfolgreiche Entwicklung von Liegenschaften sei, dass deren Vermarktung nicht ausschließlich betriebswirtschaftlichen oder fiskalischen Parametern folge. Vielmehr müsse eine den kommunalen und regionalen Zielvorstellungen entsprechende Nachnutzung auch dann möglich sein, wenn diese nicht zum "vollen Wert" zu realisieren sei. Nach bisheriger Rechtslage muss sich die Anstalt bei der Verwertung der Liegenschaften jedoch an kaufmännischen Grundsätzen orientieren und das Vermögen wirtschaftlich veräußern. Aus Sicht der Länder bedarf es daher einer Öffnungsklausel, die die BImA dazu anhält, bei der Verwertung von Liegenschaften auch die strukturpolitischen Ziele der Gebietskörperschaften zu berücksichtigen.
Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag übermittelt und dabei ihre Auffassung darlegt. Der Beschluss entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Juni 2012 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode jedoch der Diskontinuität unterfallen.
In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung zudem, künftig auch den Schutz und Erhalt naturschutzfachlich wertvoller Liegenschaften - wie zum Beispiel ehemalige Truppenübungsplätze - sicherzustellen. Hierbei seien insbesondere Übertragungsmöglichkeiten an Länder und Kommunen anzustreben.

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