14.02.2014 11:28 Uhr in Gesundheit & Wellness von Bundesrat
Mehr Schutz vor Legionellen
Kurzfassung: Mehr Schutz vor LegionellenDie Länder möchten den Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit Verdunstungskühlanlagen erhöhen. Mit einer heute gefassten Entschließung haben sie deshalb die Bundesregier ...
[Bundesrat - 14.02.2014] Mehr Schutz vor Legionellen
Die Länder möchten den Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit Verdunstungskühlanlagen erhöhen. Mit einer heute gefassten Entschließung haben sie deshalb die Bundesregierung aufgefordert, kurzfristig verbindliche Regelungen für derartige Anlagen vorzulegen. Diese sollen zum Beispiel die Verpflichtung der Betreiber zur regelmäßigen Überprüfung, Reinigung und Wartung, aber auch zur Stilllegung unzulässig belasteter Anlagen enthalten.
Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass sich in diesen Anlagen - die in Industriebetrieben und großen Gebäuden wie zum Beispiel Hotels oder Krankenhäusern zum Einsatz kommen - bei unzureichender Wartung Legionellen vermehren und in die Umgebungsluft verteilt werden können. Dies sei zum Beispiel bei der Legionellenepidemie in Warstein mit drei Toten und 165 Erkrankten Ende 2013 der Fall gewesen, bei der ein offenes Rückkühlwerk zumindest als Mitverursacher gelte.
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Die Länder möchten den Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit Verdunstungskühlanlagen erhöhen. Mit einer heute gefassten Entschließung haben sie deshalb die Bundesregierung aufgefordert, kurzfristig verbindliche Regelungen für derartige Anlagen vorzulegen. Diese sollen zum Beispiel die Verpflichtung der Betreiber zur regelmäßigen Überprüfung, Reinigung und Wartung, aber auch zur Stilllegung unzulässig belasteter Anlagen enthalten.
Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass sich in diesen Anlagen - die in Industriebetrieben und großen Gebäuden wie zum Beispiel Hotels oder Krankenhäusern zum Einsatz kommen - bei unzureichender Wartung Legionellen vermehren und in die Umgebungsluft verteilt werden können. Dies sei zum Beispiel bei der Legionellenepidemie in Warstein mit drei Toten und 165 Erkrankten Ende 2013 der Fall gewesen, bei der ein offenes Rückkühlwerk zumindest als Mitverursacher gelte.
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