14.02.2014 12:10 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Vorläufige Prozesskostenhilfe für Inhaftierte
Kurzfassung: Vorläufige Prozesskostenhilfe für InhaftierteDer Bundesrat hat heute Stellung zu einem Kommissionsvorschlag genommen, der dafür sorgen soll, dass inhaftierte Personen in allen Mitgliedstaaten unent ...
[Bundesrat - 14.02.2014] Vorläufige Prozesskostenhilfe für Inhaftierte
Der Bundesrat hat heute Stellung zu einem Kommissionsvorschlag genommen, der dafür sorgen soll, dass inhaftierte Personen in allen Mitgliedstaaten unentgeltlichen Zugang zu einem Rechtsbeistand erhalten. Die Länder begrüßen das Vorhaben der Europäischen Kommission, die Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten zu stärken. In Fällen, in denen ein nur kurzzeitiger Freiheitsentzug - zum Beispiel zur Feststellung der Identität einer Person oder ihrer körperlichen Untersuchung - erfolgt, erscheint ihnen die vorläufige Prozesskostenhilfe jedoch nicht geboten. Die Forderung nach ausnahmsloser Gewährung der Hilfe lehnen sie daher ab.
Die Europäische Kommission will mit ihrem Vorschlag nicht nur das Recht von verdächtigen und beschuldigten Inhaftierten auf unentgeltlichen Zugang zu Rechtsbeiständen festschreiben, sondern zudem festlegen, dass Betroffene auf Verlangen auch dann vorläufig kostenlose anwaltliche Unterstützung bekommen, wenn über ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe noch nicht endgültig entschieden ist.
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Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
Der Bundesrat hat heute Stellung zu einem Kommissionsvorschlag genommen, der dafür sorgen soll, dass inhaftierte Personen in allen Mitgliedstaaten unentgeltlichen Zugang zu einem Rechtsbeistand erhalten. Die Länder begrüßen das Vorhaben der Europäischen Kommission, die Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten zu stärken. In Fällen, in denen ein nur kurzzeitiger Freiheitsentzug - zum Beispiel zur Feststellung der Identität einer Person oder ihrer körperlichen Untersuchung - erfolgt, erscheint ihnen die vorläufige Prozesskostenhilfe jedoch nicht geboten. Die Forderung nach ausnahmsloser Gewährung der Hilfe lehnen sie daher ab.
Die Europäische Kommission will mit ihrem Vorschlag nicht nur das Recht von verdächtigen und beschuldigten Inhaftierten auf unentgeltlichen Zugang zu Rechtsbeiständen festschreiben, sondern zudem festlegen, dass Betroffene auf Verlangen auch dann vorläufig kostenlose anwaltliche Unterstützung bekommen, wenn über ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe noch nicht endgültig entschieden ist.
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