14.02.2014 13:24 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesrat
Klonverbot in der EU
Kurzfassung: Klonverbot in der EUDie Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung zwei Vorschläge der Europäischen Kommission beraten, mit denen sie das Klonen von Tieren vorläufig verhindern will. In seiner S ...
[Bundesrat - 14.02.2014] Klonverbot in der EU
Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung zwei Vorschläge der Europäischen Kommission beraten, mit denen sie das Klonen von Tieren vorläufig verhindern will. In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat die vorläufigen Verbote. Aus Sicht der Länder ist jedoch auch das Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus Nachkommen von Klontieren zu verbieten. Sie sprechen sich zudem dafür aus, auch den Import von Klontieren sowie der Nachkommen geklonter Tiere für landwirtschaftliche Zwecke zu verbieten. Die Verbote seien auch auf den Geflügelbereich auszuweiten.
Mit ihren beiden Vorschlägen möchte die Europäische Kommission die EU-Mitgliedstaaten verpflichten, das Klonen von Tieren sowie das Inverkehrbringen von Klontieren und Klonembryonen zu untersagen. Zudem sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass keine Lebensmittel von Klontieren in Verkehr gebracht werden. Die Verbote sollen vorläufig gelten und sind unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen fortwährend zu überprüfen.
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Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung zwei Vorschläge der Europäischen Kommission beraten, mit denen sie das Klonen von Tieren vorläufig verhindern will. In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat die vorläufigen Verbote. Aus Sicht der Länder ist jedoch auch das Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus Nachkommen von Klontieren zu verbieten. Sie sprechen sich zudem dafür aus, auch den Import von Klontieren sowie der Nachkommen geklonter Tiere für landwirtschaftliche Zwecke zu verbieten. Die Verbote seien auch auf den Geflügelbereich auszuweiten.
Mit ihren beiden Vorschlägen möchte die Europäische Kommission die EU-Mitgliedstaaten verpflichten, das Klonen von Tieren sowie das Inverkehrbringen von Klontieren und Klonembryonen zu untersagen. Zudem sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass keine Lebensmittel von Klontieren in Verkehr gebracht werden. Die Verbote sollen vorläufig gelten und sind unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen fortwährend zu überprüfen.
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