[IG Bauen-Agrar-Umwelt - 13.03.2014] IG BAU fordert Einhaltung des Koalitionskompromisses
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert die Unionsparteien auf, den im Koalitionsvertrag getroffenen Rentenkompromiss nicht auszuhöhlen. Insbesondere darf es keine Stichtagsregelung oder eine Begrenzung der anrechenbaren Arbeitslosenzeiten geben. Solche Ausnahmen wurden von der Großen Koalition zu Recht nicht vereinbart. Gerade Bauarbeiter sind immer wieder ohne Job. Sehr viele Betriebe beschäftigen zehn oder noch weniger Mitarbeiter, womit diese keinen Kündigungsschutz genießen. Die Fluktuation ist groß. Hinzu kommt die Besonderheit der wiederkehrenden Winterarbeitslosigkeit, wenn Baustellen wegen schlechter Witterung pausieren. Viele Arbeitgeber entlassen nämlich ihre Beschäftigten, obwohl sie Ausgleichszahlungen in Anspruch nehmen könnten. Typischerweise sind auch die Arbeitnehmer in der Landwirtschaft von wiederkehrender Arbeitslosigkeit im Winter betroffen.
"Eine Begrenzung der Arbeitslosenzeiten läuft darauf hinaus, dass gerade viele der Beschäftigten, die wegen ihres langen, körperlich anstrengenden Berufslebens eine frühere Rente am meisten verdient haben, von der Rente ab 63 ausgeschlossen werden", sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. "Die Gerechtigkeitslücke wird so nicht geschlossen. Für das Recht auf Rente darf nicht nur das Alter zählen, es muss auch die Versicherungszeit berücksichtigt werden. Nach 45 Jahren reicht es. Wer so lange gearbeitet hat, muss ohne Nachteile in Rente gehen dürfen. Es gibt fast keinen Akademiker, der so viele Arbeitsjahre schultert."
Darüber hinaus fordert die IG BAU deutliche Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Die Bezüge müssen erhöht und die Zugangshürden gesenkt werden. "Wer sich in seinem Beruf für die Allgemeinheit kaputt schuftet, darf am Ende nicht im Stich gelassen werden. Ein Armutsrisiko durch beruflichen Verschleiß dürfen wir nicht akzeptieren", sagte Feiger.
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