[Deutscher Bundestag - 22.04.2014] Drucksachen und Plenarprotokolle ab 1949: Neue Version des Dokumentenarchivs PDok verfügbar
Im Internetangebot des Deutschen Bundestages ist eine neue Version des Dokumentenarchivs PDok verfügbar. Dort stehen Drucksachen und Plenarprotokolle des Deutschen Bundestages als Volltexte digital zur Verfügung. In seiner neuen Version umfasst das Archiv alle Dokumente von 1949 bis zur Gegenwart. Damit sind erstmals alle Drucksachen und Plenarprotokolle des Deutschen Bundestages seit 1949 unter einer Anwendung abrufbar.
PDok kann über das Menü "Dokumente > Dokumentations- und Informationssystem (DIP) > Dokumente ab 1949" oder direkt über den Link pdok.bun
destag.de angesteuert werden.
Das Archiv bietet eine benutzerfreundliche Oberfläche, über die die Dokumente nach ihrer Nummer oder nach inhaltlichen Suchbegriffen recherchiert werden können. Ab der 8. Wahlperiode kann zusätzlich zum Volltext auch der in der DIP-Datenbank dokumentierte Beratungsablauf eines Dokuments abgerufen werden.
Das Archiv hat einen zweigeteilten Einstieg: Es kann entweder in allen Wahlperioden oder von vornherein nur in der aktuellen 18. Wahlperiode recherchiert werden. Wird die zweite Option ausgewählt, erscheint sofort eine Liste der zuletzt erschienenen Drucksachen und Plenarprotokolle. Damit bietet das Archiv auch einen schnellen Überblick der aktuell erschienenen Beratungspapiere des Deutschen Bundestages.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.