[Deutscher Bundestag - 13.05.2014] Öffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Zeit: Montag, 19. Mai 2014, 14 Uhr
Ort: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3 101
Öffentliche Anhörung zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
BT-Drucksache 18/1305
Sachverständige:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Mittelständischer Investmentpartner (BMI), Uwe Kremer
- Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschafen e.V. (BVK)
- Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI)
- Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. (BSI ehemals VGF)
- Deutsche Bundesbank
- Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. (DGRV)
- Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV)
- Die Deutsche Kreditwirtschaft
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
- RA Peter Mattil
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
- Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. (ZdK)
Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter finanzausschuss@bundestag.de mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum anzumelden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Anmeldung aus Kapazitätsgründen nicht immer den Zugang garantieren kann.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.