[Deutsche Krebshilfe e. V. - 30.06.2014] Tabakwerbung in Deutschland verbieten
Deutsche Krebshilfe begrüßt Vorstoß der Drogenbeauftragten
Bonn (hg) - Am Wochenende hat sich die Drogenbeauftragte der Bunderegierung, Marlene Mortler, für ein umfassenden Verbot von Tabakwerbung ausgesprochen. Die Deutsche Krebshilfe begrüßt diesen längst überfälligen Vorstoß seitens der Politik. Denn: Tabakwerbung gefährdet Gesundheit und Leben von Rauchern und Nichtrauchern.
"Im europäischen Vergleich hinkt Deutschland mit seinen veralteten Regelungen zur Tabakwerbung deutlich hinterher. Die bisherigen Verbote sind lückenhaft", sagt Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe.
Lediglich im Fernsehen, in Zeitschriften und Zeitungen sei Tabakwerbung hierzulande nicht erlaubt. Dagegen seien Außenwerbung, Kinowerbung ab 18 Uhr sowie Tabakwerbung am Verkaufsort immer noch zugelassen. "Tabakwerbung verführt nachgewiesenermaßen insbesondere Kinder und Jugendliche zum Rauchen und Raucherinnen und Raucher sollen davon abgehalten werden, ihren Tabakkonsum einzustellen", so Nettekoven weiter.
In Deutschland gibt es bislang kein generelles Verbot, das Menschen vor den gefährlichen Botschaften der Tabakindustrie schützt. Obwohl das Rauchen verheerende Folgen für die Gesundheit hat, konnte sich die Politik bislang nicht dazu entschließen, ein umfassendes Tabakwerbeverbot einzuführen.
Rauchen und Passivrauchen führen zu Lungenkrebs, aber auch zu vielen anderen Krebsarten, die allesamt tödlich enden können. "Wir begüßen daher ausdrücklich den Vorstoß der Bundesdrogenbeauftragten und unterstützen sie bei ihrem Vorhaben, denn wir wissen, dass Tabakwerbeverbote wirken. Künftig sollten dringend alle gesetzlichen Lücken geschlossen werden, die das Werben für Tabakprodukte bislang noch erlauben", betont Gerd Nettekoven.
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Bonn, 30. Juni 2014
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