[IG Bauen-Agrar-Umwelt - 01.09.2014] Höherer Mindestlohn für Gerüstbauer
IG BAU rät zur genauen Kontrolle der Lohnabrechnung
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) rät den rund 25 000 Beschäftigten im Gerüstbauerhandwerk, ihre Lohnabrechnung für September genau zu prüfen. Bereits im Februar hatte die IG BAU mit der Bundesinnung/Bundesverband Gerüstbau einen Lohn- sowie einen Mindestlohntarifvertrag abgeschlossen. Die Bundesregierung hat den Mindestlohntarif nun für allgemeinverbindlich erklärt. Er beträgt ab heute (für die Red. 1. September 2014) im gesamten Bundesgebiet 10,25 Euro. "Die Umsetzung des Mindestlohns hat etwas gedauert.
Jetzt darf aber wirklich niemand mehr in der Branche weniger als 10,25 Euro bekommen", sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers. "Der Mindestlohn ist schließlich nur die Lohnuntergrenze. Der eigentliche Tariflohn liegt deutlich darüber." Nach dem Lohntarifvertrag haben gewerkschaftlich organisierte Facharbeiter, die in einem verbandsgebundenen Betrieb arbeiten, Anspruch auf einen Ecklohn von 14,44 Euro. "Der Tariflohn gilt erstmals in Ost wie West einheitlich. "Mit dem zurückliegenden Lohnabschluss ist es uns nach 25 Jahren Wiedervereinigung endlich gelungen, die Ost-West-Lohnmauer einzureißen", sagte Schäfers.
Die IG BAU weist darauf hin, dass die Beschäftigten für den angehobenen Mindestlohn keinen Verzicht an anderer Stelle üben müssen. "Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern verlangen, auf das 13. Monatseinkommen zu verzichten. Das ist illegal", sagte Schäfers. "Wer in der IG BAU organisiert ist, kann mit Hilfe des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes gegen diese Form der Ausbeutung vorgehen."
Ruprecht Hammerschmidt
Leiter der Abteilung Kommunikation
und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher IG Bauen-Agrar-Umwelt
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