[IG Bauen-Agrar-Umwelt - 22.10.2014] Gesetzlicher Mindestlohn
IG BAU: Bundesfinanzminister muss Kontrollen sicherstellen
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) kritisiert die schleppende und unzureichende Aufstockung der Mindestlohnkontrolleure. Laut Medienberichten sollen die vom zuständigen Bundesfinanzministerium zusätzlich geplanten 1600 Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erst im Jahr 2019 vollständig besetzt sein. Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro gilt aber bereits ab Januar kommenden Jahres. "Die FKS braucht parallel zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns eine vernünftige Personaldecke. Ohne Kontrolleure keine Kontrollen - das ist für unseriöse Unternehmen geradezu eine Einladung zum Missbrauch", sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. "Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat den gesetzlichen Mindestlohn in Rekordzeit eingeführt. Weil jetzt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bremst, droht der Mindestlohn am Ende nur auf dem Papier zu stehen. Damit ist niemandem geholfen."
Die IG BAU hat den bereits bestehenden tariflichen Mindestlohn mit aus der Taufe gehoben. Die Erfahrung auf Baustellen und in der Gebäudereinigung zeigt, dass viele Betriebe versuchen, die Lohnuntergrenze zu umgehen. "Unseriöse Unternehmen, die sich durch Dumpinglöhne einen Wettbewerbsvorteil verschaffen wollen, wird es immer geben. Sie lassen sich nur durch ein hohes Entdeckungsrisiko abschrecken", sagte Feiger. "Der Bundesfinanzminister ist in der Verantwortung, den gesetzlichen Mindestlohn mit Leben zu erfüllen, indem er die FKS parallel zur Einführung mit dem erforderlichen Personal ausstattet. Notwendig sind dafür mindestens 10 000 Stellen."
Ruprecht Hammerschmidt
Leiter der Abteilung Kommunikation
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Pressesprecher IG Bauen-Agrar-Umwelt
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