[Deutscher Bundestag - 13.11.2014] Mitglieder der Europa-Ausschüsse des Weimarer Dreiecks diskutieren in Berlin
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union wird am 13. und 14. November 2014 in Berlin im Rahmen der parlamentarischen Dimension des Weimarer Dreiecks Vertreter des Europa-Ausschusses der Assemblée nationale aus Frankreich und der Europa-Ausschüsse des polnischen Sejm und des Senats treffen.
Die Abgeordneten werden über Fragen der östlichen Partnerschaft, auch im Kontext des Konflikts in der Ukraine, über die Energieunion und die Beschäftigung in der EU beraten. Zum Abschluss des Treffens empfängt Bundestagspräsident Norbert Lammert die Parlamentarier zu einem Gespräch. Zu Beginn dieses Treffens besteht für Medienvertreter Gelegenheit für Bilder (Freitag, 14. November, 11.30 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900).
Nach den Sitzungen 2012 in Paris und 2013 in Gdansk findet das diesjährige Treffen auf Einladung des Vorsitzenden des EU-Ausschusses, Gunther Krichbaum (CDU/CSU), in Berlin statt. Die französische Delegation wird durch die EU-Ausschuss-Vorsitzende, Danielle Auroi, geleitet. Die Leitung der polnischen Delegation haben die Ausschuss-Vorsitzenden, Agnieszka Pomaska (Sejm) und Edmund Wittbrodt (Senat) inne.
Zwischen den Beratungen werden die Gäste die Gelegenheit haben, das Mauerdenkmal der Danziger Werft am Reichstagsgebäude und die Installation aus Segmenten der Berliner Mauer im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus zu besichtigen.
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.