[Bundesverfassungsgericht - 27.11.2014] Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Joachim Rottmann ist verstorben
Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Joachim Rottmann ist am 11. November 2014 im Alter von 89 Jahren verstorben.
Prof. Dr. Joachim Rottmann wurde am 22. Oktober 1925 in Arnstadt/Thüringen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und wurde dort im Jahr 1952 mit einer Arbeit zum Thema "Über die repräsentativen und unmittelbar-demokratischen Elemente in der Verfassungswirklichkeit des modernen deutschen Parteienstaates" promoviert. Nach Ablegung des zweiten juristischen Staatsexamens begann seine berufliche Laufbahn in den Jahren 1954 bis 1959 als Regierungsrat und später Oberregierungsrat im Polizeipräsidium Berlin und beim Senator für Justiz in Berlin. Nebenamtlich arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Staatslehre, Staatsrecht und Verwaltungsrecht an der Freien Universität Berlin und als Lehrbeauftragter an der deutschen Hochschule für Politik in Berlin.
Ab 1959 war Prof. Dr. Joachim Rottmann im Bundesministerium der Verteidigung tätig. 1969 wechselte er als Ministerialdirektor und Leiter der Zentralabteilung in das Bundesministerium des Innern. Von 1965 bis 1973 war er zudem Lehrbeauftragter an den Universitäten Bonn und Gießen und seit 1983 Honorarprofessor an der Justus-Liebig-Universität Gießen.
Vom 8. Dezember 1971 bis zum 20. Dezember 1983 gehörte Prof. Dr. Joachim Rottmann dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Als Berichterstatter war er unter anderem für das Haushaltsrecht, das Kommunalrecht, das Arbeitsrecht, das Personalvertretungsrecht, das Wehr- und Ersatzdienstrecht und das Baurecht zuständig, zudem für Verfahren, in denen schwerpunktmäßig eine Verletzung des Rechts auf den
gesetzlichen Richter geltend gemacht wird. In Anerkennung seiner um Staat und Volk erworbenen besonderen Verdienste ist ihm das Große
Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden.
Zuletzt lebte Prof. Dr. Joachim Rottmann in Bonn.
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.