[Bundesregierung - 27.11.2014] Kulturstaatsministerin Grütters fördert neue Projekte zum Reformationsjubiläum 2017
Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat heute die Unterstützung für 21 Projekte im Rahmen der Lutherdekade bekannt gegeben.
Die Staatsministerin erinnerte daran, dass "die Auswirkungen der Reformation weit über die Person Martin Luther hinausgehen. Bis heute reichen sie in politische, gesellschaftliche und kulturpolitische Entwicklungen hinein, und zwar weltweit. Das ist der Grund für das starke Engagement der Bundesregierung in der Vorbereitung des Reformationsjubiläums 2017."
Die 21 Projekte werden mit dieser zweiten Fördertranche 2014 mit 7,6 Mio. Euro bis einschließlich 2017 unterstützt. Für verschiedene Programme und Angebote zum Thema Reformation werden bis 2017 42 Millionen Euro aus dem Etat der Kulturstaatsministerin zur Verfügung gestellt.
Allein die Anzahl und Vielfalt der geförderten Projekte der Lutherdekade zeigen, wie intensiv sich Länder, Kommunen und viele private Initiativen in die Vorbereitung des Reformationsjubiläums einbringen. Förderbeispiele sind die Landesausstellung "Ritter, Bauern, Lutheraner. Süddeutschland um 1500" im bayerischen Coburg und eine Ausstellung im Landgrafenschloss Marburg zum Thema "Reformation und Bildung". Auch die Ausstellung "Eine Region im Wandel - der Norden wird evangelisch" wird unterstützt, ein Gemeinschaftsprojekt des Pommerschen Landesmuseums mit den Schleswig-Holsteinischen Landesmuseen Schloss Gottorf. Förderung erhält auch das Vorhaben "2017: Neu hinsehen! Ein katholischer Blick auf Luther" des Vereins Katholische Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt in Magdeburg. Die drei Nationalen Sonderausstellungen unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten in Berlin, Wittenberg und Eisenach bilden den Höhenpunkt der staatlichen Aktivitäten im Jubiläumsjahr 2017.
Die Projekte der zweiten Fördertranche 2014 finden Sie im Einzelnen unter
www.kulturstaatsministerin.de. Dort entnehmen Sie bitte auch weitere Informationen zur Antragstellung und zum Förderprogramm.
Für die nächste Fördertranche werden Anträge bis zum 31. März 2015 entgegengenommen.
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