[Auswärtiges Amt - 12.12.2014] Außenminister Steinmeier zur Wahl eines deutschen Richters am Internationalen Strafgerichtshof
Anlässlich der Wahl des deutschen Juristen Prof. Bertram Schmitt als neuen Richter am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag sagte Außenminister Frank-Walter Steinmeier heute:
Ich freue mich, dass mit Prof. Schmitt ein erfahrener deutscher Strafrechtler zum Richter am Internationalen Strafgerichtshof gewählt worden ist. Die breite Unterstützung in der Vertragsstaatenversammlung ist ein Zeichen dafür, dass Deutschlands aktiver Einsatz für einen wirkungsvollen und unabhängigen Internationalen Strafgerichtshof anerkannt wird.
Ich wünsche Prof. Schmitt viel Kraft und gutes Geschick für seine Aufgabe, schwere Verbrechen gegen das Völkerstrafrecht gerecht zu ahnden.
Hintergrund:
Auf der Versammlung der Vertragsstaaten in New York haben 122 Staaten Prof. Bertram Schmitt zum neuen Richter am IStGH gewählt. Prof. Schmitt wird sein Amt als einer von sechs neuen Richtern des 18-köpfigen Richtergremiums am IStGH im März 2015 für eine Amtszeit von neun Jahren antreten. Nach dem verstorbenen Richter Hans-Peter Kaul wird mit Prof. Schmitt nun zum zweiten Mal ein deutscher Staatsangehöriger Richter am 2002 gegründeten IStGH.
Prof. Schmitt ist nach Stationen am Landgericht Darmstadt und Oberlandesgericht Frankfurt seit 2005 als Strafrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe tätig. Parallel dazu nimmt er Aufgaben als ad hoc Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und Honorarprofessor an der Universität Würzburg wahr.
Der IStGH ist zuständig dafür, solche schweren Verbrechen zu ahnden, die die Weltgemeinschaft als Ganzes angehen: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Damit leistet der Gerichtshof auch einen wichtigen Beitrag, um solchen Völkerrechtsverbrechen vorzubeugen. Deutschland hatte sich 1998 daran beteiligt, das dem Gerichtshof zugrunde liegenden Römische Statut auszuarbeiten. Zusammen mit anderen gleichgesinnten Staaten setzt Deutschland sich seither für einen effektiven, unabhängigen und glaubwürdigen IStGH ein.
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