[Karlsruher Institut für Technologie - 19.12.2014] Großer Erfolg für die deutsche Wissenschaft
Durch die Lockerung des Kooperationsverbotes könne der Bund wesentlich stärker als bisher auch Verbindungen zwischen Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen fördern. "Die Gründung des KIT hat als einzigartiges Modell die deutsche Forschungslandschaft nachhaltig verändert", betont Hanselka. "Wir freuen uns, dass künftig auch weitere Einrichtungen die Möglichkeit haben, diesen Weg zu gehen. Für das KIT bietet die Entscheidung der Politik die Chance, noch bestehende administrative Hürden, beispielsweise die Trennung der Finanzströme, abzubauen. Damit eröffnet sich ein größerer Gestaltungsspielraum."
Durch die Änderung des Art. 91b des Grundgesetzes kann der Bund künftig auch einzelne Hochschulen und Institute dauerhaft fördern. Dies war bisher lediglich im Rahmen von Sonderprogrammen und begrenzten Projekten, wie beispielsweise in der Exzellenzinitiative, möglich.
Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach den Gesetzen des Landes Baden-Württemberg. Es nimmt sowohl die Mission einer Universität als auch die Mission eines nationalen Forschungszentrums in der Helmholtz-Gemeinschaft wahr. Thematische Schwerpunkte der Forschung sind Energie, natürliche und gebaute Umwelt sowie Gesellschaft und Technik, von fundamentalen Fragen bis zur Anwendung. Mit rund 9 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter mehr als 6 000 in Wissenschaft und Lehre, sowie 24 500 Studierenden ist das KIT eine der größten Forschungs- und Lehreinrichtungen Europas. Das KIT verfolgt seine Aufgaben im Wissensdreieck Forschung - Lehre - Innovation.
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Karlsruher Institut für Technologie
Das Karlsruher Institut für Technologie, kurz KIT, ist eine Technische Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft.