[Auswärtiges Amt - 21.01.2015] Auswärtiges Amt zu den Unruhen in der Demokratischen Republik Kongo
Zu den Unruhen im Zusammenhang mit parlamentarischen Beratungen über ein neues Wahlgesetz in der Demokratischen Republik Kongo erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes heute (21.01.):
Das Auswärtige Amt beobachtet die Lage der Demokratischen Republik Kongo sehr aufmerksam und verfolgt Berichte, nach denen es im Zusammenhang mit parlamentarischen Beratungen über ein neues Wahlgesetz zu Auseinandersetzungen mit Toten und Verletzten gekommen ist, mit großer Sorge.
Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind hohe Rechtsgüter, die geschützt werden müssen. Für Wahlen gibt die Verfassung der Demokratischen Republik Kongo klare Regeln vor, die respektiert werden müssen. Vor diesem Hintergrund rufen wir Regierung und Sicherheitsbehörden ebenso wie Demonstranten zur Mäßigung und dazu auf, die Streitigkeiten auf demokratischem Wege zu lösen.
Hintergrund:
Am 17.01.2014 hat die Nationalversammlung der Demokratischen Republik Kongo ein Wahlgesetz beschlossen, das vorsieht, dass den nächsten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen eine Volkszählung vorgeschaltet wird. Das Gesetz muss noch vom Senat verabschiedet und vom Staatspräsidenten gezeichnet werden, um in Kraft zu treten. Teile der Opposition und andere gesellschaftliche Kräfte wie die katholische Kirche fürchten, dass die Regierung mit dem Gesetz versucht, Präsident Kabila über die verfassungsgemäße Amtszeit von vier Jahren hinaus im Amt zu halten. Seit Montag kommt es deshalb in Kinshasa zu Auseinandersetzungen mit der Polizei, bei denen es Tote und Verletzte gegeben hat.
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