[Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - 06.02.2015] Menschenrechte - Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung
Der Beitrag deutscher Entwicklungspolitik
130 Millionen Mädchen und Frauen zählen weltweit zu den Opfern weiblicher Genitalverstümmelung, kurz FGM (Female Genital Mutilation). Für viele Mädchen endet der Eingriff tödlich. Selbst die Überlebenden haben vielfach ein Leben lang mit schweren körperlichen und psychischen Problemen zu kämpfen.
Die Praxis ist aber mehr als ein gesundheitliches Problem; sie ist als Tradition oftmals tief in den betroffenen Gesellschaften verankert und Ausdruck einer generellen Ungleichbehandlung von Frauen und Mädchen.
Deutsche Entwicklungspolitik unterstützt weltweit Akteure, die sich für die Bekämpfung der weiblichen Genitalverstümmelung engagieren. Dabei geht es um Aufklärung und Sensibilisierung, um Beratung und Dialog - von der internationalen Ebene bis zur Dorfgemeinschaft. So zählen beispielswiese das Weltkinderhilfswerk (UNICEF) oder der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) zu den Partnern, aber auch die Afrikanische Union, die FGM als Menschenrechtsverletzung verurteilt hat.
Auf nationaler Ebene berät das BMZ die Regierungen der Partnerländer, nationale Strategien zur Überwindung von FGM zu entwickeln und umzusetzen, wie etwa in Guinea, Sierra Leone oder Burkina Faso. Dazu gehört die strafrechtliche Verfolgung von FGM ebenso wie die Behandlung des Themas in den Schulen.
In Dörfern und Gemeinden, beispielsweise in Mali oder Mauretanien, werden Menschen über alle Generationen hinweg ermutigt, offen über FGM und die Folgen zu sprechen, damit sich ihre Einstellung zu dieser Praxis nachhaltig verändern kann. Auch der Dialog mit religiösen Führern ist wichtig, denn ihre öffentliche Klarstellung, dass es keine religiöse Pflicht zur weiblichen Genitalverstümmelung gibt, hat bei den Menschen großen Einfluss.
Praktiziert wird FGM vorwiegend in 29 Ländern Afrikas und in wenigen arabischen und asiatischen Staaten, aber auch innerhalb von Migrantengemeinden in Europa oder Nordamerika. Die UN-Generalversammlung hat die Praktik, die gegen elementare Menschenrechte wie das Recht auf Gesundheit und den Schutz der körperlichen Unversehrtheit verstößt, 2012 in einer Resolution verurteilt.
Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie in der neuen BMZ-Publikation "Weibliche Genitalverstümmelung - Der Beitrag der deutschen Entwicklungspolitik zur Überwindung dieser Menschenrechtsverletzung an Mädchen und Frauen". Einen Link darauf finden Sie neben diesem Text.
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