[Auswärtiges Amt - 18.02.2015] Menschenrechtsbeauftragter zu drohender Hinrichtung in Iran
Anlässlich der Meldungen über die drohende Hinrichtung des jungen Iraners Saman Naseem erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Christoph Strässer, heute (18.02.):
Die für den 19. Februar drohende Hinrichtung des jungen Iraners Saman Naseem erfüllt mich mit größter Besorgnis.
Saman Naseem war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten minderjährig.
Nichtsdestotrotz wurde sein Todesurteil auch im Berufungsverfahren aufrechterhalten.
Sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte - beide von Iran ratifiziert - verbieten die Hinrichtung zum Tatzeitpunkt Minderjähriger.
Sollte Iran Saman Naseem hinrichten, wäre dies ein völlig inakzeptabler Bruch des Völkerrechts. Ich fordere die Verantwortlichen in Iran daher auf, die Vollstreckung sofort zu stoppen, das Todesurteil aufzuheben und Saman Naseem ein erneutes faires Gerichtsverfahren zu gewähren!
Hintergrund:
Saman Naseem (*1994), dem die Mitgliedschaft in der in Iran verbotenen Partei PJAK ("Partei für ein Freies Leben in Kurdistan") und die Teilnahme an einer bewaffneten Auseinandersetzung mit den Revolutionsgarden vorgeworfen wird, wurde im Juli 2011 verhaftet. Im April 2013 wurde er wegen "Feindschaft zu Gott" und "Korruption auf Erden" zum Tode verurteilt. Das Todesurteil wurde im Dezember 2013 durch den Obersten Gerichtshof bestätigt. Nachdem das Urteil bereits im September 2014 an die Vollstreckungsbehörde weitergeleitet worden war, wurde die Familie Naseems nun informiert, dass die Hinrichtung für den 19.02.2015 angesetzt worden sei.
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