[Deutscher Bundestag - 03.06.2015] Bundesfreiwilligendienst: öffentliches Fachgespräch des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement
Mittwoch, 10. Juni 2015, 17 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.600
Der Bundesfreiwilligendienst ist Gegenstand eines öffentlichen Fachgespräches des Unterausschusses "Bürgerschaftliches Engagement". Dabei geht es zum einen um einen Zwischenbericht zum Stand der Evaluation des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und zum anderen um die Frage der Arbeitsmarktneutralität im Bundesfreiwilligendienst.
Eingeladen zu dem Fachgespräch sind:
- Susanne Huth, INBAS-Sozialforschung
- Juliane Meinhold, Der Paritätische Gesamtverband
- Sven Ehmes, BFD-Bundessprecher
- Dr. Christoph Steegmans, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Interessierte Zuhörer, die keinen Hausausweis des Bundestages haben, werden gebeten, sich bis 8. Juni 2015 beim Sekretariat unter Angabe ihres Namens und ihres Geburtsdatums anzumelden (E-Mail: buergerschaftliches.engagement@bundestag.de), am Sitzungstag ihren Personalausweis mitzubringen und den Westeingang des Paul-Löbe-Hauses, Konrad-Adenauer-Straße 1 (gegenüber dem Bundeskanzleramt), zu benutzen.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle. Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.