[Auswärtiges Amt - 05.06.2015] Der Beauftragte für Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, zur Ausweisung des stellvertretenden Leiters der VN-Friedensmission und VN-Hilfskoordinators für Südsudan
Zur Ausweisung des stellvertretenden Leiter der Friedensmission der Vereinten Nationen und Koordinators der Humanitären Hilfe der Vereinten Nationen in Südsudan, Toby Lanzer, erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (05.06.2015):
Die humanitäre Lage in Südsudan hat sich durch die Kämpfe weiter verschlechtert. Die von den Kämpfen Betroffenen benötigen die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft. Die Ausweisung von Herrn Lanzer widerspricht den Verpflichtungen Südsudans, humanitäre Hilfe zu ermöglichen und ist inakzeptabel. Damit notleidende Menschen lebensrettende Unterstützung erhalten, darf die Arbeit humanitärer Organisationen nicht eingeschränkt werden.
Hintergrund:
Die Regierung Südsudans hat Anfang der Woche den stellvertretenden Leiter der Friedensmission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS) und Koordinator der Humanitären Hilfe der Vereinten Nationen in Südsudan, Toby Lanzer, ausgewiesen. Die EU-Mitgliedsstaaten haben ebenso wie UN-Generalsekretär Ban Ki-moon und die USA diese Entscheidung verurteilt. Aufgrund der prekären Lage sind in Südsudan 6,4 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen; mehr als die Hälfte von ihnen leider an akuter Nahrungsmittelunsicherheit. 1,55 Millionen Binnenvertriebene leiden unter dem andauernden Konflikt; 555.000 Flüchtlinge suchen Schutz in Nachbarländern.
Das Auswärtige Amt unterstützt seit Jahren humanitäre Hilfsmaßnahmen in Südsudan und hat seit 2014 mehr als 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Schwerpunkte der Projekte sind die medizinische Versorgung, Nahrung, Notunterkünfte sowie Wasser und Sanitärversorgung.
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