[Auswärtiges Amt - 31.07.2015] Menschenrechtsbeauftragter Strässer zu drohender Hinrichtung in Iran
Anlässlich der Meldungen über die drohende Hinrichtung des jungen Iraners Salar Shadizadi erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Christoph Strässer, heute (31.07.):
Die für den 1. August drohende Hinrichtung des jungen Iraners Salar Shadizadi erfüllt mich mit größter Besorgnis.
Salar Shadizadi war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten erst 15 Jahre alt. Nichtsdestotrotz wurde sein Todesurteil auch im Berufungsverfahren aufrechterhalten.
Sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte - beide von Iran ratifiziert - verbieten die Hinrichtung zum Tatzeitpunkt Minderjähriger.
Sollte Iran Salar Shadizadi hinrichten, wäre dies ein völlig inakzeptabler Bruch des Völkerrechts. Ich fordere die Verantwortlichen in Iran daher auf, die Vollstreckung sofort zu stoppen, das Todesurteil aufzuheben und Salar Shadizadi ein erneutes faires Gerichtsverfahren zu gewähren!
Hintergrund:
Salar Shadizadi wurde im Februar 2007 verhaftet und im Dezember 2007 wegen Mordes an seinem Freund, der erstochen im Garten der Familie Shadizadi aufgefunden worden sein soll, zum Tode verurteilt. Die bereits für Juli 2013 vorgesehene Hinrichtung wurde gestoppt und im Zuge der Reform des iranischen Strafrechts ein Überprüfungsverfahren ermöglicht. Nach Durchführung des Verfahrens hielt der Oberste Gerichtshof das Urteil aufrecht.
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