[Auswärtiges Amt - 04.08.2015] Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, zur Hinrichtung von Shafqat Hussein
Anlässlich der Vollstreckung der Todesstrafe in Pakistan erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (04.08.):
Die Hinrichtung von Shafqat Hussein heute Morgen in Karachi erfüllt mich mit großer Betroffenheit. Indizien sprechen dafür, dass Shafqat Hussein noch ein Kind war, als er 2004 wegen mutmaßlichen Mordes verurteilt wurde. Eine Hinrichtung von zum Tatzeitpunkt Minderjährigen wäre ein Bruch des Internationalen Pakts für Bürgerliche und Politische Rechte und der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, zu deren Einhaltung Pakistan sich verpflichtet hat.
Ich rufe die pakistanische Regierung und Justiz dazu auf, ihre selbst eingegangenen Mindeststandards einzuhalten. Dazu gehört auch das Recht auf ein faires Verfahren. Im Fall von Shafqat Hussein gab es Hinweise, dass sein Geständnis unter Folter erzwungen wurde. Dieser Folterverdacht konnte nicht umfassend entkräftet werden. Hier muss der Grundsatz gelten: im Zweifel für den Angeklagten, insbesondere, wenn es um die Todesstrafe geht.
Ich bin weiterhin zutiefst besorgt über die Entscheidung der pakistanischen Regierung im Dezember 2014, das Moratorium auf die Vollstreckung der Todesstrafe aufzuheben. Seither wurden in Pakistan über 190 Menschen hingerichtet. Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen als unmenschliche Form der Bestrafung ab. Sie ist kein effektives Mittel der Abschreckung. Diese Haltung habe ich auch bei meiner Reise nach Pakistan im März zum Ausdruck gebracht.
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