[TrendShed - 10.05.2011] Wie viel Bildung für den Wellness-Bereich?
Menschen, die im Wellness-Bereich massiere möchten, benötigen nicht zwangsläufig eine geregelte oder staatlich anerkannte Ausbildung. Solange es sich nur um Massagen zu Erholungs- und Regenerationszwecken handelt, reicht ein praxisbezogenes Wissen aus. Für eine gefahrenfreie Ausübung der Tätigkeit müssen sich Interessenten dennoch einige Grundkenntnisse in Anatomie aneignen. Dies erfolgt meistens im Rahmen von Seminaren, Kursen oder Fortbildungen, welche selbst bezahlt werden müssen. Nach erfolgreicher Beendigung werden den Teilnehmern Zertifikate mit unterschiedlichen Titeln überreicht. ‘Masseure, die für den Wellness-Bereich gelernt haben, nennen sich häufig "Massagepraktiker", "Wellnessmasseur" oder auch "Massagetherapeut"‘, erklärt Ronald Lemke, Experte im Massage-Bereich. Sie dürfen die erlernten Wellness-Massagen in Wellness-Zentren, Massagepraxen oder Spa-Hotels ausüben.
Massagen erlernen ohne Ausbildung
Massagegrundkenntnisse können auch mit Hilfe von Massage Anleitungen erworben werden. Vorgebildete Masseure können davon genauso profitieren wie Privatpersonen. Eine
Massage Anleitung in Buchform oder als DVD ist sehr praxisbezogen und vermittelt daher die Grundkenntnisse auf anschauliche Weise. Erfahrene Masseure können alleine durch aufgeführte Griffe und Techniken das Grundprinzip einer komplett neuen Massage-Technik erlernen. Privatpersonen erfahren mit Hilfe einer guten Massageanleitung alles, was sie für eine entspannende Massage zu Hause benötigen. Die professionelle Massage wird hingegen nur durch die Erfahrung und anatomische Kenntnisse des vorgebildeten Masseurs möglich.
Massieren im medizinischen Bereich
Der Beruf des "Masseurs und medizinischen Bademeisters" setzt eine Ausbildung an einer Berufsfachschule voraus. Nach einer (gewöhnlich) 2-jährigen Lehrzeit mit halbjährigem Praktikum, darf offiziell der Titel des "Masseurs und medizinischen Bademeisters" getragen werden. "Staatlich anerkannte Masseure dürfen nicht nur Wellness-Massagen anbieten, sondern auch in medizinischen Einrichtungen tätig werden" erklärt Ronald Lemke. Der Masseur ist somit berechtigt, Kranke mit Rezept in Krankenhäusern, Altenheimen oder auch Rehabilitationskliniken zu behandeln. Zu den typischen Massagen, welche nur anerkannten Masseuren oder Therapeuten vorbehalten sind, gehören z. B. die Lymphdrainage, die Bindegewebsmassage und die klassische (schwedische) Massage.
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