[Deutscher Bundestag - 08.10.2015] Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz
Mittwoch, 14. Oktober 2015, 15 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2 600
Öffentliche Anhörung zu dem
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
BT-Drucksache 18/5922
Die Sachverständigen:
- Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Bülow, Universität Trier, Fachbereich V - Rechtswissenschaft
- Lutz Heer, Geschäftsführer, Bundesverband Deutscher Vermögensberater e. V., Frankfurt am Main
- Prof. Dr. Kai Oliver Knops, Universität Hamburg, Lehrstuhl für Zivil- und Wirtschaftsrecht, insbes. Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherrecht
- Dr. Olaf Langner, Chefsyndikus, Leiter Recht und Steuern, Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V., Berlin
- Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Direktor des Instituts für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
- Frank-Christian Pauli, Referent Team Finanzen, Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv), Berlin
- Dr. Achim Tiffe, Rechtsanwalt, Hamburg
Gäste der Anhörung werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum unter rechtsausschuss@bundestag.de anzumelden.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
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Deutschland
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Deutscher Bundestag

Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.