[Deutscher Bundestag - 26.10.2015] Öffentliche Sitzung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Montag, 02. November 2015, 13 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4 900
Öffentliche Anhörung zum Thema
"Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden" - Bericht, vorgelegt von Jean-Claude Juncker in enger Zusammenarbeit mit Donald Tusk, Jeroen Dijsselbloem, Mario Draghi und Martin Schulz
EU-Dok 241/2015
Die Sachverständigen:
- Prof. Dr. Claudia Buch, Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank
- Prof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin, derzeit beurlaubt und Rechtsberater des Planungsstabs (ESPSC) des Präsidenten der EU-Kommission
- Prof. Dr. Henrik Enderlein, Hertie School of Governance
- Prof. Dr. Andreas Fisahn, Universität Bielefeld, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Umwelt- und Technikrecht, Rechtstheorie
- Prof. Dr. Andreas Maurer, Universität Innsbruck, Institut für Politikwissenschaft
- Prof. Dr. Franz C. Mayer, Universität Bielefeld, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht, Rechtsvergleichung und Rechtspolitik
- Prof. Dr. Jörg Rocholl, Präsident der European School of Management and Technology (ESMT), Berlin
Gäste der Anhörung werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum unter europaausschuss@bundestag.de anzumelden.
Die Sitzung wird live im Internet unter
www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Am Folgetag ist sie unter
www.bundestag.de/mediathek abrufbar.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-0
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Deutscher Bundestag

Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.