[Deutscher Bundestag - 03.11.2015] Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie
Montag, 09. November 2015, 14 Uhr
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Öffentliche Anhörung zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG)
BT-Drucksache 18/6281
Die Sachverständigen:
- Dr. Mathias Finke, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte
- Barbara Ettinger-Brinckmann, Bundesarchitektenkammer e.V.
- Anja Mundt, Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
- Stefan Körzell, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
- Annette Karstedt-Meierrieks, Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK)
- Werner Hesse, Der Paritätische Gesamtverband e.V.
- Annelie Evermann, Weltwirtschaft, Ökologie
Entwicklung e.V. (WEED)
- Dr. Kay Ruge, Deutscher Landkreistag
- Bernd Düsterdiek, Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Gäste der Anhörung werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum unter wirtschaftsausschuss@bundestag.de anzumelden.
Die Sitzung wird live im Internet unter
www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Am Folgetag ist sie unter
www.bundestag.de/mediathek abrufbar.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!
Deutscher Bundestag
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.