[Deutscher Bundestag - 08.12.2015] Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Nationales Entsorgungsprogramm
Mittwoch, 16. Dezember 2015, 11:30 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 700
Öffentliches Fachgespräch zum Thema
"Nationales Entsorgungsprogramm"
Sachverständige:
- Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfälle
Ursula Heinen-Esser und Michael Müller
- Öko-Institut e. V. - Institut für angewandte Ökologie
Michael Sailer
- Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und Institut für Nukleare Entsorgung (INE)
Prof. Dr. Horst Geckeis
- Ursula Schönberger
Projekt Atommüllreport
- Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Wolfram König
Die vollständige Tagesordnung finden Sie unter:
http://www.bundestag.de/blob/398298/2a25ea39b1c17fea6d586f6fda221d1a/to-71--sitzung-16-02-15-data.pdfInteressierte Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums bis zum Vortag der Sitzung, 16 Uhr, beim Ausschuss anzumelden: umweltausschuss@bundestag.de. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!
Die Sitzung wird live im Internet unter
www.bundestag.de und auf mobile Endgeräte übertragen. Am Folgetag ist sie unter
www.bundestag.de/mediathek abrufbar
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.