[Deutscher Bundestag - 08.12.2015] Öffentliche Sitzung des Innenausschusses
Montag, 14. Dezember 2015, 14 Uhr
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3 101
Öffentliche Anhörung zum
- Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes
BT-Drucksache 18/6879
- Antrag der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Matthias W.
Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Parteispenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden verbieten, Parteispenden natürlicher Personen begrenzen
BT-Drucksache 18/301
Die Sachverständigen:
- Christina Deckwirth, LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V., Köln
- Prof. Dr. Bernd Grzeszick, Universität Heidelberg, Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie
- Dr. Michael Koß, Ludwig-Maximilians-Universität München, Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft
- Prof. Dr. Martin Morlok, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Direktor des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung
- Prof. Dr. Foroud Shirvani, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 10. Dezember 2015 beim Ausschuss anzumelden: innenausschuss@bundestag.de
Die Sitzung wird live im Internet unter
www.bundestag.de und auf mobile Endgeräte übertragen. Am Folgetag ist sie unter
www.bundestag.de/mediathek abrufbar.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!
Deutscher Bundestag
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.