Mittels Petition zur Schonzeit für Füchse
Mittels Petition zur Schonzeit für Füchse
Kurzfassung: Der Rotfuchs trägt maßgeblich zum ökologischen Gleichgewicht bei und wird ohne nachvollziehbare Gründe ganzjährig bejagt. Die Initiative "Schonzeit für Füchse", der über 70 Organisationen aus dem Umfeld des Tier- und Naturschutzes angehören, setzt sich jetzt auch mit einer Petition für eine zumindest 9-monatige Schonung des nützlichen Beutegreifers ein: http://www.wildtierschutz-deutschland.de/2012/02/petition-zur-einfuhrung-einer.html
Mittels Petition zur Schonzeit für Füchse
[Wildtierschutz Deutschland e.V. - 07.03.2012] Rotfüchse sind die letzten weitverbreiteten größeren Raubtiere in unserer Natur. Man bezeichnet sie zu Recht als die "Gesundheitspolizei" des Waldes. Nicht nur weil der Fuchs das Aas verunfallter Tiere und anderer Geschöpfe vertilgt, auch weil er als Beutegreifer eine besondere ökologische Funktion innehat: er betätigt sich quasi als "Fitness-Trainer" seiner Beutetiere, indem er Kranke und Reaktionsschwache unter ihnen ausselektiert. So vermehren sich nur die Starken und die Gesunden - dadurch wird auch die Gefahr von großflächigen Krankheiten z.B. im Hasenbestand erheblich reduziert.
Als Mäusefänger ist Vulpes vulpes, so sein lateinischer Name, ungeschlagen. Selbst unter einer dicken Schneedecke macht er zielsicher seine Beute aus. Ein ausgewachsener Fuchs vertilgt gut 1.000 Mäuse im Jahr. Da wo Füchse fehlen, beklagen sowohl Waldbesitzer als auch Landwirte Verbiss- und Fraßschäden durch kleine Nager. Nicht selten greift der Bauer dann ins Giftregal - wobei es da inzwischen allerdings erhebliche Einschränkungen gibt.
"Der Fuchs zu trägt maßgeblich zum Gleichgewicht in der Natur bei", erläutert Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland, "der Vernichtungsfeldzug, den viele Jäger gegen den Fuchs unternehmen, ist wissenschaftlich überhaupt nicht nachvollziehbar." Kauertz, der gemeinsam mit Dag Frommhold, dem Betreiber der größten deutschen Internetseite über den Fuchs und 70 unterstützenden Organisationen die Initiative "Schonzeit für Füchse" ins Leben gerufen hat, widerspricht der Argumentation der Jäger vehement.
Ohne Bejagung - das zeigen Studien in jagdfreien Gebieten - wächst der Bestand der Füchse keineswegs ins Unermessliche. Innerhalb ungestörter stabiler Familienstrukturen vermehren sich wesentlich weniger geschlechtsreife Fähen, und die Anzahl der Welpen pro Wurf ist geringer. Die Anzahl der Füchse in einem Revier wird einerseits über das Nahrungsangebot, andererseits durch die komplexe soziale Struktur der Tiere reguliert. Da wo diese Strukturen durch die Jagd zerstört werden, steigen die Geburtenraten jedoch drastisch. Selbst erhebliche Verluste werden somit schon im nächsten Jahr kompensiert - Untersuchungen zeigen, dass eine großflächige Reduktion der Fuchsbestände durch die Jagd schlichtweg nicht möglich ist.
Für Füchse besteht bislang in den meisten Bundesländern keine geregelte Schonzeit; die Tiere werden das ganze Jahr über mit Flinte und Falle gejagt. Selbst während der Jungenaufzucht sind zumindest Fuchswelpen vor Nachstellungen nicht sicher. Um dem Fuchs wenigstens ein Mindestmaß an Schutz zu gewähren, setzt sich die Initiative für eine bundesweite Schonzeit von Anfang Januar bis Ende September ein. Damit wäre der Zeitraum von der Paarungszeit bis zur Selbständigkeit der Jungtiere abgedeckt.
Um dieser Forderung weiteren Nachdruck zu verleihen, hat die Initiative Schonzeit für Füchse nun eine Online-Petition ins Leben gerufen. Auf der Website http://www.openpetition.de/petition/online/schonzeit-fuer-fuechse kann man diese unterzeichnen und das Anliegen der Fuchsfreunde so unterstützen.
Weitere Informationen
Wildtierschutz Deutschland e.V.

Arbeitsschwerpunkt von Wildtierschutz Deutschland e.V. ist Tierschutz im Bereich der Jagd. Gegründet 2010. Mitinitiator der bundesweiten Initiative http://www.schonzeit-fuer-fuechse.de/
Webseite: http://www.wildtierschutz-deutschland.de/
Wildtierschutz Deutschland e.V. ist beim Amtsgericht Mainz im Vereinsregister 40782 eingetragen und als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Der Verein ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit (Steuernummer 08/667/05226).
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