[Deutscher Bundestag - 26.09.2012] Erklärung des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages (NSU)
Die Obleute, der stv. Vorsitzende und der Vorsitzende des 2. Untersuchungsausschusses erklären:
Am Freitag, 21. September, erhielt der Ermittlungsbeauftragte des Untersuchungsausschusses seitens der Bundesanwaltschaft ein geheim eingestuftes Dokument, über dessen Inhalt er den Ausschussvorsitzenden unmittelbar unterrichtete. Dieser wiederum informierte umgehend den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden und die Obleute.
Diese Unterlage beinhaltet einen Hinweis, dass ein Beschuldigter im NSU-Verfahren möglicherweise ein V-Mann des Verfassungsschutzes war.
Wir haben diesen dringend aufzuklärenden Hinweis an diesem Montag zum Gegenstand eines Gespräches mit dem Bundesinnenminister und dessen Staatssekretär Fritsche gemacht.
Am Dienstag führten wir in selber Angelegenheit ein weiteres Gespräch mit Staatssekretär Fritsche und dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Maaßen.
Vereinbart wurde, dass das Bundesinnenministerium uns bis Mittwochnachmittag (heute) einen Zwischenbericht über den Stand der Klärung des tatsächlichen Sachverhaltes gibt.
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.