[Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover - 23.11.2012] Minijobs: jetzt bis 450 Euro und voller Versicherungsschutz
Minijobber können ab Januar 450 statt - wie bisher - 400 Euro verdienen. Das hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Gleichzeitig erwerben die geringfügig Beschäftigten durch Zahlung vergleichsweise niedriger eigener Beiträge Anspruch auf das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit.
Minijobs, die ab dem 1. Januar 2013 aufgenommen werden, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Die Arbeitgeber zahlen dafür einen pauschalen Beitrag von 15 Prozent an die Rentenversicherung. Die Beschäftigten müssen dann nur noch den Restbetrag von 3,9 Prozent auf eigene Kosten zahlen. Wer 450 Euro monatlich verdient, übernimmt dann lediglich einen Eigenanteil von 17,55 Euro. Bisher zahlten die Beschäftigten neben dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers keine eigenen Beiträge, konnten aber den Arbeitgeberbeitrag freiwillig aufstocken.
Durch die neue automatische Vollversicherung genießen die Beschäftigten den umfassenden Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. So können sie sich beispielsweise für den Fall einer Erwerbsminderung absichern oder Anspruch auf eine medizinische oder berufliche Rehabilitation erwerben. Außerdem zählen die Beschäftigungszeiten in vollem Umfang für die spätere Altersrente mit.
Auf Antrag können sich die Minijobber auch von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen. Damit würden sie allerdings auf den umfassenden Versicherungsschutz verzichten. Wer dies in Erwägung zieht, sollte sich daher auf jeden Fall vorher beraten lassen.
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Autor: Wolf-Dieter Burde
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